Mitglieder des Berliner Mieterverein (BMV), die Pächter eines Bungalows auf einem Erholungsgrundstück im Ostteil der Stadt sind, können sich in zwei Beratungsstellen beraten lassen. Ob es um die Erhöhung des Nutzungsentgelts für die gepachtete „Datsche“ geht oder um eine verkürzte Kündigungsfrist, um eine Entschädigung für eigenfinanzierte Anbauten oder um die Rechtmäßigkeit von kommunalen Erschließungskosten – das Leistungsangebot des BMV schließt die Rechtsberatung, nicht aber den Rechtsschutz für gerichtliche Verfahren ein. Dies gilt nicht für Pächter nach dem Bundeskleingartengesetz.
Clara Luckmann
Manchmal sind es Konflikte mit Nachbarn, die einem das Sich-Zu-Hause-Fühlen in der Wohnung richtig vermiesen. Ein lauter Fernseher, nächtliches Renovieren – keine Bitte um Rücksichtnahme führt zur Veränderung.
Der Berliner Mieterverein bietet zur konstruktiven Lösung von festgefahrenen nachbarschaftlichen Konflikten, die nicht juristisch geklärt werden können oder sollen, professionelle Beratung durch Mediatoren an. Nach einem ersten Gespräch mit dem Ratsuchenden trifft sich – falls nötig – der Mediator mit beiden Konfliktparteien. Der eigentliche Grund des Konflikts wird herausgearbeitet und jede Seite dabei unterstützt, ihre Bedürfnisse vorzubringen. So entsteht eine neue Ebene, die Möglichkeiten der Konfliktlösung auszuloten. Gemeinsam werden Strategien gesucht und beschlossen, wie die gewählten und von allen akzeptierten Lösungen umgesetzt werden können.
Clara Luckmann
Bildende Künstler arbeiten und wohnen oft in teilgewerblich angemieteten Räumen. Aus dieser Kombination ergeben sich besondere Probleme. Oft geht es um die Abgrenzung von Wohn- und Gewerberaum, da die Ateliers insgesamt als Gewerberäume gelten. Der Mieterschutz kann nur teilweise greifen, aber es ist eben nicht alles, was nicht Mietwohnung ist, einfach Gewerbe. So verstehen sich die meisten Künstler nicht als Gewerbetreibende. Viele Anfragen betreffen auch hier die Höhe der Miete und die Abrechnung von Betriebskosten. Um fachgerechte Hilfe zu geben, kooperiert der Berliner Mieterverein mit dem Berufsverband Bildender Künstler (BBK). Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat findet für BBK-Mitglieder eine kostenlose Mietrechtsberatung durch einen Vertragsanwalt des BMV statt.
BBK, Köthener Straße 44, Berlin-Kreuzberg, Tel. 230899-0
Clara Luckmann
Der Antrag auf Rechtsschutz für die Übernahme von Prozesskosten ist unverzüglich nach Erhalt einer Klage beziehungsweise vor Erhebung einer Klage an den Berliner Mieterverein zu richten. Dieser prüft, ob eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat und ob der Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde. Es wird auch überprüft, ob die Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und die Auseinandersetzung durch den Mieter nicht mutwillig herbeigeführt wurde (§ 17 ARB). Der BMV leitet die Unterlagen an die Rechtsschutzversicherung weiter. Diese führt dann den weiteren Schriftverkehr direkt mit dem Vereinsmitglied beziehungsweise mit seinem Rechtsanwalt.
Clara Luckmann
Auch bei allen Fragen rund ums Heizen und den Energieverbrauch können sich Mitglieder des Berliner Mieterverein (BMV) beraten lassen. In den Beratungszentren am Walter-Schreiber-Platz, in der Schönhauser Allee und in der Frankfurter Allee sitzen Ingenieure, die bei allen technischen Fragen zur Heizanlage weiterhelfen.
Außerdem bietet der Berliner Mieterverein seinen Mitgliedern die Möglichkeit eines kostenlosen Heizenergiechecks gemäß dem Berliner Heizspiegel. Dazu muss man lediglich seine Heizkostenabrechnungen an die Hauptgeschäftsstelle senden und erhält dann einen Ausweis, aus dem man ersehen kann, zu welcher Verbrauchsklasse sein Haus gehört. Ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf, wird die Rechtsabteilung tätig.
Auch die Angemessenheit des Fernwärmepreises kann man für 50 Euro von einem Ingenieurbüro (ArbeitsGruppe Energie) überprüfen lassen.
Birgit Leiß
Wer Mitglied beim Berliner Mieterverein ist, kann verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Diese Serviceleistungen beschränken sich nicht auf den Bereich Wohnen. Wer Personalausweis und den Einzahlungsbeleg für den BMV-Mitgliedsbeitrag vorlegt, erhält beispielsweise bei der Berliner „Urania“ ermäßigte Eintrittskarten. Bei regelmäßigen Sonderaktionen gibt es zudem die Möglichkeit, verbilligte Theaterkarten zu kaufen. Demnächst soll als Ergänzung zum Mietrechtsschutz ein ermäßigter allgemeiner Rechtsschutz angeboten werden.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) bietet darüber hinaus Rabatte für Versicherungen, Reisen, Hotels und Autovermietungen. Es handelt sich um Firmen und Dienstleister, mit denen der DMB kooperiert. Zum Teil beträgt der Nachlass für Mitglieder bis zu 35 Prozent. Diese Vergünstigungen gelten für alle Mitglieder des Berliner Mieterverein. Informationen über die einzelnen Angebote des DMB finden sich im Internet unter www.mieterbund.de.
Birgit Leiß
Die Adressen nebst Sprechzeiten der Beratungsstellen finden Sie auf den letzten Seiten des MieterMagazin. Einige verfügen über Dolmetscher und sind somit auch auf türkische Mieter vorbereitet.
Eine Anmeldung zur Beratung ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber erfolgen unter Tel. 226260.
Telefonische Beratung: montags bis freitags 13 bis 16 Uhr unter
Tel. 22626152
Kostenpflichtige Telefonberatung für Nichtmitglieder des DMB:
Tel. 0900-1200012
(2 Euro pro Minute)
Der BMV ist als Landesverband Berlin gemeinsam mit 15 weiteren Landesverbänden unter dem Dach des Deutschen Mieterbundes (DMB) organisiert. Insgesamt unterstützen rund 1,3 Millionen Mieterhaushalte die Arbeit des DMB. BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter wurde auf dem letzten Mietertag von den Delegierten erneut in das Präsidium des DMB gewählt.
Volker Wartmann
MieterMagazin 1+2/05
27.06.2018