Aktuell
Unser Parteiencheck zur Bundestagswahl 2025 ist da!
Angesichts der verkürzten Zeitspanne in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU, CSU und DIE LINKE darauf verständigt, Wahlprüfsteine nur von ausgewählten Verbänden und Organisationen zu beantworten, die ein breites gesellschaftliches Spektrum repräsentieren. Unser Dachverband, der Deutsche Mieterbund, gehört zu diesen Organisationen.
Da jedoch einige Forderungen und Fragen des Berliner Mietervereins abweichen, möchten wir den Berliner Mieter:innen eine eigene Wahlanalyse zur Mieten- und Wohnungspolitik bieten.
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
BMV kommentiert das Ergebnis der gestrigen Bundestagwahl: Kein Regierungswechsel ohne mehr Mieterschutz!
„Wir gratulieren der CDU zum Wahlsieg, appellieren aber schon jetzt an eine neue, wohl christdemokratisch geführte Bundesregierung, sich für den Mieterschutz stark zu machen. In den aktuellen Wahlprogrammen der CDU jedenfalls vermissen wir weitreichende Maßnahmen zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern, erklärt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des BMV.
Weitere Infos unter: BMV kommentiert das Ergebnis der gestrigen Bundestagwahl
Berlin, den 24.02.2025
Berliner Mieterverein unterstützt die Mieter:innen der Weißen Siedlung: Adler vernachlässigt seine Bestände
Der Immobilienkonzern Adler vernachlässigt in Berlin riesige Bestände. Seit über einem Jahr machen die Mieter:innen der Weißen Siedlung in Neukölln auf die katastrophalen Zustände aufmerksam. Der Mieterverein unterstützt die Nachbarschaftsinitiative, die sich in der Weißen Siedlung gebildet hat und fordert von Adler die sofortige Bearbeitung der Mängel. Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins:
„Wenn der Konzern Adler zu schwach ist, um seine Bestände zu bewirtschaften, sollte er darüber nachdenken, sie an ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen zu übergeben. Eigentum verpflichtet eben auch zur ordentlichen Bewirtschaftung.“
Weitere Infos unter: Berliner Mieterverein unterstützt die Mieter:innen der Weißen Siedlung
Berlin, den 21.02.2025
Verlängerung der Umwandlungsverordnung gem. § 172 BauGB: Umwandlungsverordnung in Berlin: Kein Verbot, Risiken bleiben
Der Berliner Mieterverein begrüßt die gestern vom Berliner Senat beschlossene Verlängerung der Umwandlungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Doch die damit verbundenen Berichterstattungen werfen Fragen auf: Entgegen anderslautender Meldungen handelt es sich nicht um ein Umwandlungsverbot.
Weitere Infos unter: Umwandlungsverordnung in Berlin: Kein Verbot – Risiken bleiben
Berlin, den 19.02.2025
Berliner Mieterverein zur Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung: Berlin braucht einen Mietendeckel
Die heute veröffentlichte Datenanalyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) zur Mietentwicklung in 25 Großstädten legt offen: Berlin ist bundesweit traurige Spitzenreiterin bei der Spreizung zwischen Bestands- und Neuvermietungsmieten. Laut Studie lagen die Angebotsmieten im Schnitt 152 Prozent (!) über den Bestandsmieten.
Weitere Infos unter: Berliner Mieterverein zur Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Berlin, den 18.02.2025
Auftakt zum Projektstart „Wohnungsnot stoppen – gegen Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen“: Berliner Mieterverein legt ein erstes Forderungspapier vor
Am 10. Februar 2025 startet ein wichtiges Projekt für den Mieterschutz in Berlin:
Gemeinsam mit den Berliner Bezirken Neukölln, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow setzt sich der Berliner Mieterverein (BMV) gegen die Folgen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Eigenbedarfskündigungen ein. Die Auftaktveranstaltung richtet sich an engagierte Initiativen, bedrohte Mieter:innen sowie an eine breite Öffentlichkeit. Ziel ist es, über bestehende Rechte zu informieren, vor allem aber Druck auf die Bundes- und Landespolitik aufzubauen.
Weitere Infos unter: Auftakt zum Projektstart „Wohnungsnot stoppen – gegen Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen“
Berlin, den 06.02.2025
Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Ruth Carcassonne (Berlin-Mariendorf) –
Jasmina Rühl (Berlin-Schöneberg) –
Knut Unger (MV Witten) –
Sebastian Bartels (BMV)
Weitere Infos unter: Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Berlin, 7.2.2024 und 8.2.2024
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
24.02.2025