Gelegentlich ist es erforderlich, den Wohnort im Interesse des Erhalts einer Arbeitsstelle für eine gewisse Zeit zu wechseln. Doch für einen beispielsweise dreimonatigen Aufenthalt in einer anderen Stadt sind Hotels meistens zu teuer. Aber was gibt es für Alternativen? Ist das klassische „Zimmer zur Untermiete“ auf dem Wohnungsmarkt überhaupt noch erhältlich?
Durchschnittlich 40 möblierte Zimmer bietet die „HomeCompany Berlin“ zur Anmietung an. Sie sind für 240 bis 400 Euro pro Monat inklusive Nebenkosten je nach Lage und Ausstattung zu haben. 30 Zimmerangebote findet man auf der Internetseite von „Immonet“. Die Preise schwanken von 190 Euro für das 15 Quadratmeter kleine Zimmer bis zu rund 480 Euro für 25 Quadratmeter Wohnfläche mit Balkon und Pkw-Stellplatz im Herzen Friedrichshains.
Finanzieller Vorteil – auf beiden Seiten
Auch wer den Immobilienteil der Zeitungen aufschlägt, stellt fest, dass möblierte Zimmer zur Untermiete angeboten werden. Zum Beispiel von Renate Grabe*. Seit sie allein lebt, ist die Wohnung zu groß geworden. Daher vermietet sie ein Zimmer ihrer 120-Quadratmeter-Wohnung in Pankow an Schüler einer Sprachschule, meist für einen überschaubaren Zeitraum von ein bis zwei Monaten. „In dieser gutbürgerlichen Gegend würde ich für eine kleinere Wohnung mehr Miete bezahlen als für meine große“, erklärt die Mieterin, die noch einen Mietvertrag von 1989 mit günstigen Konditionen hat. Probleme, Untermieter zu finden, kennt sie nicht. Selbst als ein Untermieter kurzfristig abgesagt hat, fand sie über das Internet sofort Ersatz. Die attraktive Gegend trägt allerdings auch viel zu der guten Vermietbarkeit bei.
Sabine Meier* hat derzeit ein Zimmer ihrer Kreuzberger Wohnung an einen Neuberliner vermietet, der noch auf der Suche nach den eigenen vier Wänden ist. Sie blickt bereits auf 25 Jahre Erfahrung in der Untervermietung zurück. Anfangs gründete sie eine Wohngemeinschaft, um nicht allein leben zu müssen. Heute hat sie andere Gründe: „Mit den Einnahmen finanziere ich die Wohnung meiner Tochter, die noch studiert“, erklärt die Alleinstehende.
Finanzielle Motive stehen bei vielen im Vordergrund, dass ein Partner auszieht, sich das Einkommen verringert hat oder die laufenden Kosten steigen. Auch wenn jemand wie Katrin Hausmann* für ein paar Monate im Ausland arbeiten will, bietet sich eine zeitweilige Untervermietung an. Für ihre Wohnung in Schöneberg sucht sie während ihrer Abwesenheit einen Untermieter für ein Zimmer. „Ich möchte, dass für die Zeit meines Auslandsaufenthalts jemand in meiner Wohnung ist“, begründet sie ihre Entscheidung.
In der zunehmenden Mobilität auf dem Arbeitsmarkt sieht auch Karin Großmann, Pressesprecherin des „HomeCompany“-Verbandes, eine Ursache für die Marktbewegungen bei „Wohnen auf Zeit“. „Ein steigender Trend lässt sich insbesondere bei möblierten Wohnungen erkennen“, erklärt sie. Rund 500 möblierte Wohnungen bietet die HomeCompany in Berlin an. Auf der Internetseite von „immonet“ sind es über 750 Angebote.
Und was bewegt Menschen dazu, sich auf ein Untermietverhältnis einzulassen? Projektmitarbeiter, Angestellte in der Probezeit, Arbeitskräfte aus dem Ausland, Teilnehmer von Lehrgängen, Studenten und Schüler, die auf der Suche sind, machen ihre Entscheidung für eine Art der Unterkunft hauptsächlich vom Preis abhängig. Da ist für einige das klassische „Zimmer zur Untermiete“ erste Wahl.
Bettina Karl
*Name von der Redaktion geändert
MieterMagazin 5/10
Untermiet-Angebote finden sich häufig auch an den Schwarzen Brettern der Universitäten
Foto: Sabine Münch
Rat und Tat
Ihr Recht in Sachen Untervermietung
Will jemand einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten, benötigt er dafür die Erlaubnis seines Vermieters. Denn wer ohne Genehmigung untervermietet, läuft Gefahr, fristlos gekündigt zu werden. Allerdings kann eine Untermieterlaubnis nicht ohne Weiteres verwehrt werden: Liegen fundierte wirtschaftliche oder persönliche Gründe des Mieters vor, hat er ein Recht darauf. Voraussetzung: Die Gründe für den Untervermietungswunsch müssen nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein. Ist ein Mieter beispielsweise arbeitslos geworden und kann den Mietzins nicht mehr voll aufbringen oder ziehen die Kinder aus der Wohnung aus und diese ist nun zu groß und zu teuer, ist der Anspruch auf eine Untervermietung gegeben. Sollte der Vermieter in einem solchen Fall die Zustimmung dennoch verweigern, kann der Mieter ihn verklagen oder die Wohnung kündigen. Eine Genehmigung, dass die gesamte Wohnung untervermietet wird, muss der Vermieter allerdings nicht geben. Liegt die Genehmigung vor, ist zu beachten, dass weiterhin die zwischen Hauptmieter und Vermieter getroffenen Vereinbarungen gelten.
bk
27.01.2017