Pressemitteilung Nr. 26/11
Aufgrund der großen Nachfrage vor allem in den innerstädtischen Wohnquartieren steigen die Mieten bei Wiedervermietung weiterhin deutlich an. Viele Haushalte finden in ihrem Wohnquartier keine vom Mietpreis her passende Wohnung, wenn sie zum Beispiel wegen veränderter Haushaltsgröße eine neue Behausung suchen müssen. Haushalten mit geringem Einkommen gelingt es oft nur, in den Stadtrandbezirken Spandau, Reinickendorf oder Marzahn-Hellersdorf nach langer Suche eine Wohnung zu finden, unter Verlust sozialer Bindungen und Beziehungen. „Dies bezeichnen wir als Verdrängung, weil die „Wanderung“ nicht freiwillig passiert“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Im Übrigen sei diese Entwicklung auch durch die Statistik der Jobcenter belegt. In der Innenstadt leben nach wie vor zahlreiche Haushalte, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen. Doch das Wandersaldo zwischen den Jobcentern belegt, das die innerstädtischen Jobcenter Arbeitslose an die Außenbezirke „verlieren“.
„Das Mietrecht bietet für diese Marktsituation keinen hinreichenden Mieterschutz“, beklagt Reiner Wild. Die Mietpreise sind bei neuen Mietverträgen frei vereinbar. Die Marktsituation wird deshalb oft schamlos ausgenutzt. Der Mieterverein wirft dem Vermieterverband BBU Schönfärberei vor. „Diese Bewertung des Wohnungsmarktes anlässlich der Vorstellung des Marktmonitors ist ein Rückfall in die „Ich stelle mich taub“-Ära aus der vergangenen Legislaturperiode“, so Wild.
Der Berliner Mieterverein fordert deshalb, dass auch für Wiedervermietungsmieten eine Kappungsgrenze geschaffen wird. Der Mietpreis soll nach dem Vorschlag des Mietervereins die ortsübliche Vergleichmiete um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen dürfen.
„Wir haben kein Verständnis dafür, dass in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU ein verbesserter Mieterschutz bei neuen Mietverträgen gar nicht vorkommt“, erklärte Wild. „Wir fordern deshalb SPD und CDU in Berlin auf, sich bei ihren Bundesparteien in den anstehenden Mietrechtsentscheidungen im Deutschen Bundestag für eine Mietpreisbeschränkung bei Wiedervermietung einzusetzen“.
01.01.2014