Pressemitteilung Nr. 4/13
Das von der Bundesregierung angestoßene und vom Bundestag bereits verabschiedete Mietrechtsänderungsgesetz hat heute den Bundesrat passiert und wird voraussichtlich zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten. „Wir bedauern, dass die vom Rechtsausschuss des Bundesrates empfohlenen Änderungsanträge im Plenum gescheitert sind“, erklärte Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild.
„Mit dieser Gesetzesänderung wird die Chance verpasst, das Mietrecht für angespannte Wohnungsmärkte tauglich zu machen. Statt geringerer Mietbelastung werden Mieter zukünftig vor allem bei energetischer Gebäudesanierung durch die Änderung der Duldungsverpflichtung und den Mietminderungsausschluss mit stärkeren finanziellen Lasten konfrontiert“, so Wild.
„Weil viele neue Vorschriften unausgegoren sind, wird es zudem eine Welle neuer Mietrechtsstreitigkeiten geben, die die Gerichte schwer beschäftigen wird“, vermutet Wild.
Der Geschäftsführer des Mietervereins erinnert daran, dass bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags bis auf die Verbandsvertreter der Vermieter alle Mietrechtsexperten – auch die von der Regierungskoalition eingeladenen – dem Änderungsgesetz der schwarz-gelben Regierungskoalition schwere Mängel attestiert und Korrekturen dringend angemahnt haben.
30.12.2013