Pressemitteilung Nr. 12/14
„Wir begrüßen, dass es nach vielen Jahren Diskussion endlich wieder ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gibt“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, anlässlich des Inkrafttretens der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum am 1.5.2014. „Auf einem angespannten Wohnungsmarkt muss Wohnraum gesichert werden, denn allein mit Neubau sind die Wohnungsmarktprobleme nicht zu bewältigen“, bekräftigt Wild.
„Wir erwarten jetzt von den Bezirksämtern, dass sie konsequent jede neue Umnutzung in Ferienwohnungen untersagen. Ausnahmen darf es nicht geben, denn die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz als Ausnahmegrund kann nicht ziehen, weil auch durch die reguläre Vermietung von Wohnraum mehr als einträgliche Einnahmen erzielt werden“. Für bereits bestehende Umnutzungen in Ferienwohnungen gibt es eine zweijährige Übergangsfrist, die binnen drei Monaten beim Bezirksamt angezeigt werden muss. Der BMV rät den Bezirksämtern, hier genau zu prüfen, ab wann die Nutzung als Feriendomizil besteht.
„Ab 1.Mai unterliegt aber auch mehr als 6-monatiger Leerstand und der Abriss von Wohnraum dem Verbot der Zweckentfremdung“, erläutert Wild. „Ohne die Mithilfe der Bewohner wird aber die Verfolgung der Zweckentfremdung ein stumpfes Schwert bleiben“. Deshalb bietet der Berliner Mieterverein eine Musteranzeige an, mit der ein Verstoß der Zweckentfremdung über den Mieterverein beim zuständigen Bezirksamt eingereicht werden kann.
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
07.05.2016