Pressemitteilung Nr. 8/17
„Eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und den sechs städtischen Wohnungsunternehmen ist ein zentraler Baustein für eine sozialere Wohnungspolitik in Berlin“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Nach der verheerenden Privatisierung in vergangenen Jahrzehnten begrüßt der Berliner Mieterverein ausdrücklich den Wachstumskurs bei den städtischen Wohnungsunternehmen auf rund 360.000 Wohnungen bis 2021.
Die Mietendämpfung ist auf dem auch weiterhin angespannten Berliner Wohnungsmarkt dringend erforderlich, weil der Markt in absehbarer Zeit nicht ausgeglichen sein wird. Im Detail hätten wir uns aber noch wirkungsvollere Schutzmaßnahmen gewünscht. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass sich der Senat für ein so zentrales Bündnis nicht durch den gesetzlich geschaffenen Fachbeirat der Anstalt „Wohnraumversorgung Berlin“ hat beraten lassen.
- Der BMV begrüßt die Kappung der Mieterhöhungen auf 2 % pro Jahr bzw. 4 % in zwei Jahren. Aber wir bemängeln, dass man für die Mieterhöhungen vor dem 1.1.2017 und nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus nicht grundsätzlich von den Wohnungsunternehmen rückwirkend die Beschränkung auf 2 % verlangt, sondern vielmehr eine Antragstellung des Mieters voraussetzt und den Verzicht durch eine Kappungsgrenze von 30,- Euro einschränkt.
- Der BMV begrüßt, dass die Städtischen 30.000 Wohnungen neu bauen wollen. Aber wir bemängeln, dass nur jede zweite Wohnung davon mit einem Haushalt bezogen werden soll, der WBS-berechtigt ist. Wenn der Senat für 3.000 soziale Neubauwohnungen jährlich die Fördermittel von Städtischen bereitstellt, dann müssten auf jeden Fall 60 % der neuen Wohnungen für Sozialmieter bereit stehen.
- Der BMV begrüßt, dass die Städtischen rund 10.000 Wohnungen dazukaufen. Aber wir bemängeln, dass in diesen Beständen nur jede zweite Wiedervermietung an einen WBS-Berechtigten gehen soll, wo doch generell bei Wiedervermietung eine 60%-Quote gilt.
- Der BMV begrüßt, dass die Mieterhöhung bei Modernisierung und Energieeinsparung durch Senkung der umlegbaren Investitionen von 9 % auf 6 % beschränkt wird. Aber wir bemängeln, dass am Ende durch Steigerung des Investitionsvolumens des Vermieters der Mieter mit dem gleichen Mieterhöhungsbetrag konfrontiert werden kann. Und wir bemängeln, dass die Koalitionsvereinbarung von SPD, Linken und Grünen unberücksichtigt, die bei energetischer Modernisierung eine annähernde Warmmietenneutralität verlangt, unberücksichtigt bleibt.
- Der BMV begrüßt, dass rund 15 % aller Wiedervermietungen an Haushalte mit besonderen Zugangsschwierigkeiten (Obdachlose, Geflüchtete, Strafentlassene, etc.) erfolgen sollen. Aber wir bemängeln, dass in der Kooperationsvereinbarung nicht festgehalten ist, dass diese Vermietung über das geschützte Marktsegment laufen soll.
„Wenn der neue Senat will, dass die Städtischen als die Wohnungsunternehmen Berlins und der Berliner wahrgenommen werden, dann besteht noch deutlicher Handlungsbedarf“, so Wild.
03.01.2018