Leitsätze:
1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel „Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart“ verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.
2. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum.
BGH v. 5.11.2003 – VIII ZR 10/03 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 15 Seiten]
02.01.2017