Leitsatz:
Zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung wegen baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (Schallschutz) und der Einsparung von Heizenergie (Einbau von Isolierglasfenstern).
BGH v. 7.1.2004 – VIII ZR 156/03 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 8 Seiten]
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Der BGH senkt die Anforderungen an die Erläuterungen in einer Mieterhöhungserklärung nach § 559 BGB, indem er die Bezugnahme auf frühere Schreiben sowie die Ausführungen in der Modernisierungsankündigung ausreichen lässt.
02.01.2018