Leitsätze:
1. Zur Auslegung einer Klausel, die den Mieter berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem langfristigen Mietvertrag auf einen Nachmieter zu übertragen, und zu den sich daraus ergebenden Voraussetzungen des Mieterwechsels.
2. Zur Beweislast für eine Verletzung der Pflicht des Vermieters, den Kündigungsschaden (hier: Mietausfall) abzuwenden oder zu mindern.
BGH v. 16.2.2005 – XII ZR 162/01 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 13 Seiten]
05.03.2013