Leitsatz:
Eine unter Geltung des MHG ohne zeitliche Beschränkung formularmietvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nur insoweit unwirksam, als sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.
BGH v. 7.7.2009 – VIII ZR 140/08 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 3 Seiten]
04.05.2017