Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 5/2020, Seite 11, Birgit Leiß:
„Abriss Hermannstraße 14 – Evakuierung in den Regen“
Wohnungsangebote wurden nicht vorgelegt
Ich war ebenfalls Mieterin in diesem Haus. Mittlerweile habe ich eine Wohnung gefunden, aber zu der Behandlung und der Abwicklung gäbe es einiges zu berichten. Zum Beispiel wurde mir mehrfach in aggressivem Tonfall mit einer Räumungsklage aus der Ersatzwohnung, die in sehr schlechtem Zustand war, gedroht. Wohnungsangebote wurden mir nicht vorgelegt.
Name der Redaktion bekannt
Betr.: MieterMagazin 4/2020, Seite 26, Jens Sethmann:
„Reform bringt höhere Zuschüsse – Wie erhält man Wohngeld?“
Wohngeld ist Sozialleistung
In Ihrem Artikel über die Wohngeld-Reform ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Gleich im ersten Satz schreiben Sie, dass das Wohngeld keine Sozialleistung darstellt. Das ist natürlich nicht richtig. Im Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil (SGB I) werden die Aufgaben und sozialen Rechte beschrieben. In § 26 SGB I wird gerade Wohngeld als eine Sozialleistung aufgelistet. Das ist auch gut so, da sich für die Anspruchsberechtigten daraus eben gerade auch besondere Ansprüche und Schutzmaßnahmen herleiten lassen.
Axel Hunger, Amtsleiter des Amtes für Bürgerdienste im Bezirksamt Lichtenberg
Betr.: MieterMagazin 5/2020, Seite 26, Rainer Bratfisch:
„Messstellenaustausch – Der schlaue Zähler ist teurer“
Lobby beteiligt?
Was ich nicht verstehe: dass mit den Kosten für den neuen Zähler der Nutzer belastet wird. Mir leuchtet auch nicht ein, dass durch einen neuen Zähler der Nutzer einen geringeren Verbrauch haben soll. Geringerer Verbrauch kommt zustande, indem moderne, nicht so stromintensive Geräte angeschafft werden, ältere Geräte verbrauchen zumeist mehr. Dafür gibt es die Stromverbrauchslabel beim Händler. Wer aufmerksam ist, kann auch jetzt schon kräftig sparen. Aber offenbar ist die einschlägige Lobby bei der Neufassung des „Messstellenbetriebsgesetzes“ mal wieder kräftig beteiligt gewesen.
U. Engelke per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 5/2020, Seite 24, Jens Sethmann:
„75 Jahre Kriegsende – Der Schutthaufen bei Potsdam“
Raum oder Zimmer?
Ein Bauingenieur baut ein Haus mit „Räumen“ pro Einzelwohnung. Dazu zählen sowohl Bad als auch Küche. Die Wohnräume werden als „Zimmer“ bezeichnet. Somit wäre im Sinne des Bauingenieurs Ihre erwähnte „Dreiraumwohnung“ für den Nutzer tatsächlich eine Einzimmerwohnung. Daher wäre eine hypothetische „Einraumwohnung“ quasi eine „Bad-Küchen-Wohn-Schlafstätte“ alles in einem Raum. Das ist natürlich Quatsch. Also korrekt werden Wohnungen nicht als X-Raumwohnung bezeichnet.
J. Weidner per E-Mail
Davon abgesehen, dass der Sprachgebrauch uneinheitlich ist, hat man 1946 die Wohnräume nicht nach den Regeln der Ingenieurskunst gezählt, sondern es wurden (wie es im Text auch steht) Küchen ab 10 Quadratmetern als Zimmer mitgezählt, Flure und Bäder nicht. Soweit von Einraumwohnungen die Rede ist, kann es sich um Wohnungen handeln, die nur aus einer (Wohn-)Küche bestehen. Es sind aber in aller Regel die Stube-und-Küche-Wohnungen, deren Küchen kleiner als 10 Quadratmeter sind, wie sie in gründerzeitlichen Hinterhäusern massenhaft vorkamen.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 4/2020, Seite 8, Jens Sethmann:
„Mietpreisbremse – ,Teilgewerbliche Nutzung‘ hebelt die Vorschrift aus“
Vermieter finden immer neue Schlupflöcher
Wir suchen seit fünf Jahren nach einer Wohnung für unsere vierköpfige Familie. Ich will kurz über zwei Erfahrungen berichten: Neuerdings suchen die Vermieter immer wieder neue Schlupflöcher, um doch viel Geld zu verdienen. In der Wilmersdorfer Blissestraße 46 wurde uns eine Fünfzimmerwohnung für eine Warmmiete von 1400 Euro angeboten. Dies erschien relativ günstig. Allerdings sollten wir die Einbauküche für 15 000 Euro kaufen. Zweites Beispiel: Wir überlegen aktuell, ein Reihenhaus zu mieten. Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung beträgt 160 Quadratmeter. Der Vermieter will nun einen Mietvertrag abschließen nach der alten DIN-77-Verordnung. Damit macht er Abstellräume, Keller, Flächen unter den Treppen und unter den Schrägen auch als Wohnraum geltend. Nun ist er auf eine Fläche von 242 Quadratmetern gekommen und statt 1280 sollen wir 1759 Euro zahlen (plus 400 Euro Nebenkosten). Zudem hat er die Garage separat veranschlagt und will dafür 150 Euro extra. Es ist schlimm. Die Gier macht vor der Notlage anderer Menschen keinen Halt.
Name der Redaktion bekannt
27.05.2020