Leitsatz: Der Mieter kann nach Abmahnung aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn er die Wohnung derart vermüllt, dass die hieraus resultierenden Geruchsbelästigungen für die übrigen Bewohner des Hauses unzumutbar werden und er die mehrfach angebotene Hilfe uneinsichtig abgelehnt hat. AG Hamburg-Harburg vom 18.3.2011 – 641 C 363/10 – Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner … Messie weiterlesen
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