Die Flugrouten des neuen Großflughafens stehen fest – und damit auch die betroffenen Gebiete, in denen Bewohner um ihre Ruhe bangen müssen. Der Protest ist noch nicht verebbt, da beginnt bereits der Umbau der Häuser. Die Berliner Flughäfen stellen nach Eigenaussage 140 Millionen Euro zum Schallschutz für Betroffene zur Verfügung.
Anspruch auf lärmmindernde Ein-und Umbauten nach dem Bundesgesetz zum Schutz gegen Fluglärm haben Bewohner in Gebieten, in denen der Dauerschallpegel tagsüber 60 Dezibel (dB) übersteigt, nachts dauerhaft mehr als 50 dB beziehungsweise vereinzelt mehr als 53 dB. Zu den Maßnahmen zählen Schallschutzfenster, die Dämmung von Rollladenkästen sowie Lüftungseinrichtungen, wenn nur bei geschlossenen Fenstern eine Verringerung des Lärmpegels unter den gesetzlichen Grenzwert erreicht werden kann.
Das Angebot, betont Mietrechtsexperte Frank Maciejewski vom Berliner Mieterverein, ist allerdings ausschließlich für Eigentümer vorgesehen. Doch in dem Maß und Umfang, in dem der Eigentümer Anspruch auf schalldämmende Maßnahmen hat, hat sie auch der Mieter, und zwar gegenüber dem Vermieter – es sei denn, mietvertraglich ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Zu prüfen ist seitens des Mieters auch ein Anspruch auf Mietminderung. In den entsprechenden Fällen kann eine Reduzierung um bis zu zehn Prozent zulässig sein. Bereits bei Beginn des Mietverhältnisses vorhandener Fluglärm berechtigt jedoch nicht zur Minderung. Hier steckt der Teufel im Detail: „Manche Mieter sind stark betroffen von Lärm und könnten trotzdem leer ausgehen, weil es schon vor ihrem Einzug Start- und Landekrach gab“, erklärt Maciejewski. „Andere fallen zwar in die Schutzzone, bekommen jedoch trotzdem nichts, weil man ihnen unterstellt, sie hätten bei Mietvertragsabschluss wissen müssen, dass es Fluglärm geben wird.“
Bereits 2010 veröffentlichte die Gesellschaft der Berliner Flughäfen eine detailliert ausgearbeitete Liste, in der Stadtteile und Straßen samt Hausnummern aufgelistet sind, die in Schutzgebiete sowie die Entschädigungsgebiete fallen. Auf Berliner Seite sind Gebiete in 12526 Bohnsdorf, 12527 Schmöckwitz, 12559 Müggelheim (komplett), Köpenicker Straßen mit der Postleitzahl 12589 sowie in den Gegenden Baumschulenweg, Altglienicke und Rahnsdorf ausgewiesen.
Holger Klemm
MieterMagazin 3/12
Wer in den Flugschneisen des neuen Großflughafens wohnt, hat möglicherweise Anspruch auf lärmdämmende Umbauten
Foto: Christian Muhrbeck
Die Broschüre mit Schallschutz-Informationen ist zu beziehen über
www.berlin-airport.de
31.03.2013