Aktuell
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BGH stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden: „Ein wichtiges Signal gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt!“
„Der BGH setzt mit dem heutigen Urteil (Az. I ZR 129/25) ein wichtiges Signal, dass Benachteiligungen bei der Wohnungssuche nicht geduldet werden“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die heutige Entscheidung des BGH.
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Berlin, den 29.01.2026
BMV begrüßt BGH-Entscheidung zur Mietpreisbremse im Untermietverhältnis: Untervermietung dient nicht dem Abkassieren!
„Wir begrüßen die Klarstellung des BGH, dass auch Untermieter:innen von der Mietpreisbremse geschützt sind“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die heutige Entscheidung des BGH (BGH vom 28.01.2026, AZ. VIII ZR 228/23), „gleichwohl zeigt die Entscheidung Nachbesserungsbedarf beim Kündigungsschutz“. In dem Fall hatte ein Hauptmieter ohne Genehmigung der Vermieterin und unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse seine gesamte Wohnung zu einer überhöhten Miete untervermietet, was die Vermieterin als Anlass zur Kündigung des Mietverhältnisses nahm.
Weitere Infos unter: BMV begrüßt BGH-Entscheidung zur Mietpreisbremse im Untermietverhältnis
Berlin, den 02.01.2026
Amtsgericht Tiergarten verurteilt erstmals Immobilienfirma wegen Mietüberhöhung: „Dieses Urteil soll sich herumsprechen!“
„Ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter,“ kommentiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Sebastian Bartels, Bartels, „endlich kommt Schwung in die Anwendung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz!“
Weitere Infos unter: Amtsgericht Tiergarten verurteilt erstmals Immobilienfirma wegen Mietüberhöhung
Berlin, den 26.01.2026
Berliner Mieterverein unterstützt Offenen Brief der Mieter:inneninitiative Bülow-Ost: Das Bestehen eines Mieterbeirats rechtfertigt es nicht, den Kontakt zu Mieterinis abzubrechen
Der Berliner Mieterverein (BMV) unterstützt die Forderung der Mieter:inneninitiative Bülow-Ost (MiBO) nach einer Wiederaufnahme des Dialogs mit der landeseigenen Gewobag und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Einen entsprechenden Offenen Brief schickte die MiBo gestern an den Staatssekretär für Wohnen und Mieterschutz, Stephan Machulik.
Weitere Infos unter: Berliner Mieterverein unterstützt Offenen Brief der Mieter:inneninitiative Bülow-Ost
Berlin, den 16.01.2026
Senatsbeschluss zum Wohnraumsicherungsgesetz: Sozialwohnungsquote fehlt!
„Lange haben wir auf das von der SPD angekündigte Wohnraumsicherungsgesetz gewartet: Wir erkennen die Bemühungen des Senats an, doch zentrale Maßnahmen wie die verpflichtende Sozialwohnungsquote und die Durchsetzung einer Instandhaltungspflicht für Gebäude mit Wohnraum fehlen oder werden nicht wirksam genutzt. “, sagt Dr. Rainer Tietzsch, Vorstandsvorsitzender des Berliner Mietervereins. „Auch bei der Durchsetzung der Genehmigungspflichten für befristete Vermietung von Wohnraum hatten wir restriktivere Regelungen gefordert. Ob die beschlossenen Maßnahmen wesentliche Effekte entfalten werden, ist anzuzweifeln.“
Weitere Infos unter: Senatsbeschluss zum Wohnraumsicherungsgesetz
Berlin, den 06.01.2026
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
29.01.2026




