Aktuell
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
Bundesverfassungsgericht bestätigt die wiederholte Verlängerung der Mietpreisbremse: Die Mietpreisbremse ist rechtens, solange der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist!
„Karlsruhe stärkt das soziale Mietrecht!“ bringt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 183/25) auf den Punkt. Den weit verbreiteten Vermietereinwand, die Mietpreisbremse könne nicht wiederholt um weitere fünf Jahre verlängert werden, hat das höchste deutsche Gericht generell zurückgewiesen. Stattdessen hat Karlsruhe sogar erfreulich klar betont, dass die Mietpreisbremse sozialer Ungleichheit entgegenwirken kann und daher einem gesellschaftspolitischen Interesse dient. Finanziell schwächere Mietende würden damit wirksam vor Verdrängung gestützt.
Weitere Infos unter: Bundesverfassungsgericht bestätigt die wiederholte Verlängerung der Mietpreisbremse
Berlin, den 29.01.2026
Wahlforum zur Berliner Wohnungspolitik 2026: Spitzenkandidierende diskutieren Rolle landeseigener Wohnungsunternehmen
Bezahlbarer Wohnraum und eine soziale Wohnungspolitik zählen zu den zentralen Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode in Berlin. Vor dem Hintergrund des beginnenden Wahlkampfs zur Abgeordnetenhauswahl 2026 lädt der Berliner Mieterverein Vertreter:innen der Presse herzlich zum Auftakt einer dreiteiligen Wahlforen-Reihe zur Berliner Wohnungspolitik ein.
Weitere Infos unter: Wahlforum zur Berliner Wohnungspolitik 2026
Berlin, den 12.02.2026
Amtsgericht Schöneberg streicht stark überhöhte Versicherungskosten: Vonovia verstößt gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit!
Die seit 2021 zum Vonovia-Konzern gehörende GSW Immobilien AG muss einer Mieterin in der der Schöneberger Prinz-Georg-Straße insgesamt rund 500 Euro aus den Betriebskostenabrechnungen 2021, 2022 und 2023 zurückzahlen „Wir freuen uns für unser Mitglied; ihre Beharrlichkeit und der nachbarschaftliche Zusammenhalt der im Vonovia-Bündnis engagierten Mieterinitiative haben sich ausgezahlt“ kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV) das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 20. Januar 2026 (Az. 11 C 357/25).
Weitere Infos unter: Amtsgericht Schöneberg streicht stark überhöhte Versicherungskosten
Berlin, den 09.02.2026
Zum Tod von Hartmann Vetter, langjähriger Geschäftsführer des BMV: Sein wichtigstes Anliegen war der Schutz der Mieter:innen!
„Wir betrauern den Tod unseres ehemaligen Geschäftsführers Hartmann Vetter, der am 29. Januar 2026 im Alter von 80 Jahren verstorben ist“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Weitere Infos unter: Zum Tod von Hartmann Vetter, langjähriger Geschäftsführer des BMV
Berlin, den 06.02.2026
BMV fordert, die Streupflicht zu kontrollieren und klärt auf, wer bei Glatteisstürzen haftet: Die Streupflicht sollte schärfer kontrolliert, das Bußgeld erhöht werden!
„Die temporäre Freigabe des umweltschädlichen Streusalzes darf nur eine einmalige Ausnahme sein. Dass der Senat das Problem endlich erkannt hat, täuscht leicht darüber hinweg, dass längst mit ausreichend Split, Granulat oder Sand sichere Gehwege hätten geschaffen werden können!“ kritisiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Sebastian Bartels, die Allgemeinverfügung des Senats vom vergangenen Freitag, mit der Verkehrsbetrieben, Eigentümern sowie den von ihnen beauftragte Räumdiensten bis zum 14. Februar 2026 erlaubt, Streusalz einzusetzen.
Weitere Infos unter: BMV fordert, die Streupflicht zu kontrollieren und klärt auf, wer bei Glatteisstürzen haftet
Berlin, den 02.02.2026
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Hinweis für Mitglieder mit Kostenübernahme (z. B. ALG II)
Leider hat das Land Berlin den Kooperationsvertrag mit dem Berliner Mieterverein im Dezember 2025 fristlos gekündigt. Der Grund ist eine Anordnung des Bundes: Mitgliedsbeiträge für Mietervereine gelten demnach nicht als Kosten der Unterkunft und Heizung. Für bereits laufende Mitgliedschaften können Sie bis zum Ende des bewilligten Zweijahreszeitraums weiterhin Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen.
17.02.2026




