Aktuell
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Abgeordnetenhaus beschließt das bundesweit erste Wohnungs- und Mietenkataster: Endlich ein Schritt in die richtige Richtung!
„Wir werten den Beschluss als überfälligen, aber wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz auf dem Berliner Wohnungsmarkt, den wir im Schulterschluss mit zahlreichen Bündnispartnern seit Jahren gefordert haben!“ freut sich Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). „Bislang waren Mieter:innen auf sich allein gestellt, Verstöße gegen die Mietpreisbremse und gegen die Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu verfolgen. Mit dem Kataster werden die Daten erstmals systematisch bei den Behörden vorliegen. Das ist ein echter Fortschritt.“
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Berlin, den 02.07.2026
Koalitionsbeschluss gegen Vergesellschaftung von Wohnraum: Ein Angriff auf Art. 15 Grundgesetz
Der Berliner Mieterverein kritisiert die Pläne der Bundesregierung scharf, per Gesetz die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen zu verhindern oder rechtlich unmöglich zu machen. „Ein solches Gesetz ist ein Angriff auf das Grundgesetz und auf den demokratischen Willen von über einer Million Berlinerinnen und Berliner“, erklärt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Artikel 15 GG eröffnet dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit, Grund und Boden in Gemeineigentum zu überführen. Wer diese Verfassungsermächtigung per Bundesgesetz aushebelt, stellt sich über die Verfassung.“
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Berlin, den 02.07.2026
Start der Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“: Ein richtiges Programm mit vermeidbaren Mängeln
„Endlich ist das Problem des Gewerbeleerstands auf Bundesebene angekommen – gleichzeitig sehen wir in der konkreten Ausgestaltung der Förderung ehebliche Schwächen“, kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV) das neue Bundesförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW). Ab morgen, 1. Juli 2026, können Investor:innen dafür Anträge stellen. Mit dem Programm will das Bundesbauministerium Anreize für den Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeimmobilien zu Wohnraum schaffen. 300 Millionen Euro stehen im zweiten Halbjahr 2026 für die Förderung zur Verfügung. Maximal werden einem Unternehmen 300.000 Euro gewährt, davon 30.000 Euro als nicht zurückzuzahlender Baukostenzuschuss. Damit könnten bundesweit bis zu 10.000 Wohnungen entstehen. Allein in Berlin wird das Potenzial auf mindestens 2.500 Wohnungen mit einer Größe von 65 Quadratmetern geschätzt.
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Berlin, den 01.07.2026
Wohngeldkürzung um ein Drittel: Ein fatales Signal in der Wohnungsnot
Der Berliner Mieterverein lehnt die vom Bundesbauministerium geplanten Kürzungen beim Wohngeld entschieden ab. Der Referentenentwurf zur „Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ sieht drei gleichzeitige Einschnitte vor: die dauerhafte Halbierung der Heizkostenkomponente, die Aussetzung der jährlichen Anpassung für 2027 sowie eine Erhöhung der Einkommensanrechnung um 58 Prozent. In der Summe bedeutet das: dauerhaft weniger Wohngeld für weniger Haushalte bei weiter steigenden Mieten und Energiekosten.
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Berlin, den 29.06.2026
Berliner Wärmeplan 2026: Mieterverein befürchtet Folgenlosigkeit
Anlässlich der heute vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachung des Berliner Wärmeplans 2026 durch SenMVKU erklärt der Berliner Mieterverein e.V.:
„Der neue, mit hohem Aufwand erstellte Berliner Wärmeplan 2026 könnte sich als luftleere Hülse für die soziale Wärmewende entpuppen“, befürchtet der Vertreter des Berliner Mietervereins im Klimaschutzrat des Landes Berlin, Reiner Wild.
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Berlin, den 29.06.2026
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Hinweis für Mitglieder mit Kostenübernahme (z. B. ALG II)
Leider hat das Land Berlin den Kooperationsvertrag mit dem Berliner Mieterverein im Dezember 2025 fristlos gekündigt. Der Grund ist eine Anordnung des Bundes: Mitgliedsbeiträge für Mietervereine gelten demnach nicht als Kosten der Unterkunft und Heizung. Für bereits laufende Mitgliedschaften können Sie bis zum Ende des bewilligten Zweijahreszeitraums weiterhin Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen.
02.07.2026




