Aktuell
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Prüfung jeder Mieterhöhung ein Muss: Vonovia kündigt Mieterhöhungen mit Begrenzung an
Die Ankündigung von Vonovia, Mieterhöhungen im Zuge des neuen Berliner Mietspiegels auf durchschnittlich 4,8 Prozent zu begrenzen und damit unterhalb der Entwicklung im Mietspiegel zu bleiben, ist grundsätzlich zu begrüßen. Auch die kommunizierte Selbstverpflichtung, dass kein Haushalt infolge einer Mieterhöhung seine Wohnung verlieren soll, klingt positiv. „Wir begrüßen die Ankündigung, die Mieterhöhungen bei 50 Cent pro Quadratmeter zu kappen, die Mieterhöhung bei 8 Prozent zu begrenzen und damit unter der üblichen Kappungsgrenze von 15 Prozent zu bleiben“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin im BMV. „Bei den 4,8 Prozent geht es jedoch um die Erhöhungen konzernweit, nicht um die Erhöhungsquote im einzelnen Mietverhältnis.“, bemerkt Werner.
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Berlin, den 23.06.2026
Reinickendorfer CDU blockiert die Festsetzung von drei Milieuschutzgebieten: Verzögerungstaktik auf Kosten betroffener Mieter:innen
„Kaum zu fassen, dass aus Reihen der CDU der Milieuschutz in Reinickendorf blockiert wird“, kritisiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Verlautbaren lässt sie zwar, angeblich enthalte das aktuelle Gutachten keine eindeutige Empfehlung zur sofortigen Festsetzung weiterer Milieuschutzgebiete. „Dass diese Einschätzung aber womöglich auch aus wahltaktischen Motiven heraus erfolgt, liegt nahe“, so Bartels, „immerhin hat die CDU bisher weder im Stadtentwicklungsausschuss noch im Bezirksparlament inhaltliche Einwendungen erhoben“. Dennoch hat sie auf Amtsebene wohl für eine Vertagung votiert – trotz Eilbedürftigkeit:
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Berlin, den 23.06.2026
Wohngeld-Kürzung der Bundesregierung: Tiefer Schnitt in ein unternutztes System
Die Pläne der Bundesregierung, das Wohngeld um ein Drittel kürzen zu wollen, würde vor allem Rentner:innen in Berlin besonders hart treffen. „Wir lehnen die Kürzungen entschieden ab. In einer Stadt mit anhaltender Wohnungsnot insbesondere im gerade noch bezahlbaren Segment, steigenden Mieten und wachsender Armut wäre eine Kürzung des Wohngeldes sozialpolitisch unverantwortlich und kurzsichtig.“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin im BMV
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Berlin, den 20.06.2026
Berliner Mietspiegel 2026: Das Ergebnis unzureichend konsequenter Mietregulierung
„Der Wahnsinn auf dem Berliner Wohnungsmarkt bildet sich immer mehr im Berliner Mietspiegel und dort vor allem bei den extremen Oberwerten ab“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, den heute veröffentlichten Berliner Mietspiegel 2026.
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Berlin, den 28.05.2026
Das Vorkaufsrecht kommt zurück: Berliner Mieterverein begrüßt Instrumente gegen spekulative Verwertung
Der heutige Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ist ein wichtiger Schritt für den Mieter:innenschutz in Berlin. Mit der Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten und neuen Zugriffsrechten gegen vernachlässigte oder dauerhaft leerstehende Wohngebäude erhalten Berlins Bezirke wichtige Instrumente.
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Berlin, den 27.05.2026
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Hinweis für Mitglieder mit Kostenübernahme (z. B. ALG II)
Leider hat das Land Berlin den Kooperationsvertrag mit dem Berliner Mieterverein im Dezember 2025 fristlos gekündigt. Der Grund ist eine Anordnung des Bundes: Mitgliedsbeiträge für Mietervereine gelten demnach nicht als Kosten der Unterkunft und Heizung. Für bereits laufende Mitgliedschaften können Sie bis zum Ende des bewilligten Zweijahreszeitraums weiterhin Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen.
25.06.2026




