Angesichts stark gestiegener Einbruchszahlen fahren viele Mieter mit einem mulmigen Gefühl in den Urlaub. Das Risiko lässt sich zwar nicht gänzlich ausschließen, aber erheblich minimieren, zumal die Täter nach der immer gleichen Masche vorgehen.
Hinter der Einbruchsstatistik steckt keine neue kriminelle Qualität, wie Kriminalhauptkommissar Georg von Strünck erklärt: „Nach wie vor hebeln die Täter in den meisten Fällen Fenster und Türen auf.“ Geklaut werden in erster Linie Bargeld, Schmuck und Laptops – eben alles, was sich wegtragen lässt. Besonders gefährdet sind Erdgeschoss- und Hochparterre-Mieter – hier sind vor allem gekippte Fenster oder nicht verschlossene Balkontüren die Schwachstellen. Da sich die meisten Wohnungstüren innerhalb von fünf Minuten mit einfachem Werkzeug aufhebeln lassen, sind aber auch die oberen Geschosse nicht vor einem Einbruch sicher.
Die wichtigsten Tipps daher: Beim Verlassen der Wohnung die Tür nicht nur zuziehen, sondern stets abschließen. Wer nicht zu Hause ist, sollte auch die Fenster nicht gekippt lassen. Jeglicher Hinweis auf die Abwesenheit sollte unterbleiben, das gilt auch für Zettel an der Wohnungstür wie „Bin um 18 Uhr zurück“. Überquellende Briefkästen, verwelkte Balkonblumen oder Zeitungen vor der Wohnungstür liefern dem Einbrecher wichtige Hinweise, dass der Bewohner abwesend ist.
Bevor man in den Urlaub fährt, sollte man nach Möglichkeit einen Nachbarn bitten, den Briefkasten zu leeren. Eine Zeitschaltuhr – oder der hilfsbereite Nachbar – kann zudem von Zeit zu Zeit das Licht einschalten. Überhaupt spielt eine gute, aufmerksame Nachbarschaft in Sachen Einbruchsschutz eine wichtige Rolle, wie Kommissar von Strünck betont: „Wer in Urlaub fährt, sollte seinen Nachbarn informieren. Wenn der dann Geräusche aus der Wohnung hört oder einen Fremden sieht, der sich an der Tür zu schaffen macht, den Notruf 110 wählen.“ Vor einem falschen Alarm müsse keiner Angst haben. „Lieber einmal zu viel die Polizei rufen, als einmal zu wenig“, so der Experte in Sachen Prävention.
Wer darüber hinaus in die Sicherheit seiner Wohnung investieren will, etwa in spezielle Schlösser oder Verstärkungen der Türen, braucht dafür grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Häufig kann der auch verlangen, dass sie beim Auszug wieder entfernt werden. Der Vermieter ist aber in der Regel zur Zustimmung verpflichtet, jedenfalls sofern der spätere Rückbau möglich ist und die Umbauten keine optische Beeinträchtigung darstellen. Letzteres kann bei denkmalgeschützten Häusern durchaus der Fall sein.
Birgit Leiß
MieterMagazin 7+8/12
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Illustration: Julia Gandras
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30.03.2013