Das Bundeskartellamt hat einen Schlussstrich unter das im März 2010 eingeleitete Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise gezogen. Die BWB sollen rückwirkend zum 1. Januar 2012 die Durchschnittspreise für Trinkwasser um 18 Prozent, für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17 Prozent senken.
Die Berliner Verbraucher könnten mit der Preissenkung im Jahr 2012 pro Person 1,24 Euro im Monat sparen, das sind 14,88 Euro im Jahr. Sybille von Obernitz, Wirtschaftssenatorin und Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe: „Wir nehmen die Verfügung ernst und werden sie sorgfältig prüfen.“ Insbesondere will von Obernitz die Frage geklärt sehen, ob das Kartellrecht des Bundes in diesem Fall überhaupt anwendbar ist. Der Vorstand der Berliner Wasserbetriebe will gegen die Verfügung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
BWB-Pressesprecher Stephan Natz versichert, dass zu viel gezahlte Entgelte zurückerstattet werden, wenn „nach der juristischen Klärung die vom Bundeskartellamt verfügte Preissenkung rechtswirksam werden sollte“. Der Berliner Mieterverein rät: Mieter sollten dem Vermieter mitteilen, dass sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kartellverfahrens die Wasserkosten unter Vorbehalt leisten.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 7+8/12
Berliner Wasser: Um 18 Prozent runter mit dem Preis?
Foto: Christian Muhrbeck
20.03.2013