Die auf dieser Seite abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 9/2012, Seite 24, Rainer Bratfisch:
„Atelierförderung – Berlin verprellt seine Künstler“
Richtigstellung
In dem betreffenden Beitrag heißt es, die Gewobag habe das Atelierhaus Klausenerplatz 19 in Wohnlofts verwandelt. Dies ist nicht zutreffend. Die Gewobag hat dieses Haus 2009 verkauft. Der Käufer hat seinerseits das Haus weiterveräußert. Die Gewobag hat daher nichts mit der Umwandlung in Wohnlofts zu schaffen.
Gewobag Wohnungsbau-AG Berlin
i.A. Dr. Gabriele Mittag
Betr.: MieterMagazin 7+8/2012, Seite 9, Birgit Leiß: „Einbrüche zur Urlaubszeit – Bester Schutz ist eine gute Nachbarschaft“
Gefahr durch Paketdienste?
Die Autorin warnt zu Recht: „Jeglicher Hinweis auf die Abwesenheit sollte unterbleiben, das gilt auch für Zettel an der Wohnungstür wie ,Bin um 18 Uhr zurück‘.“ Leider hat sie zwei ernste Gefahrenquellen übersehen. Die erste ist nämlich eine „aufmerksame“ und redselige „gute Nachbarschaft“, die jedem, der fragt (oder auch nicht fragt) mitteilt: „Ach, das Fräulein S. ist ja sowieso nur selten zu Hause.“ Die zweite, größere Gefahr in dieser Hinsicht geht von Paketdiensten aus. Es ist inzwischen üblich, dass Benachrichtigungen über angebliche oder tatsächlich vergebliche Zustellversuche sowie Ersatzzustellungen nicht mehr in den Briefkasten des Adressaten geworfen, sondern außen an die Haustür geklebt werden. Damit wird nicht nur das Postgeheimnis tangiert und ermöglicht, dass Unbefugte Sendungen beispielsweise bei im Erdgeschoss befindlichen Ladengeschäften abholen. Vor allem wird jedem mitgeteilt, welche Wohnung im Haus gerade „unbewacht“ ist: eine Einladung an Einbrecher. In Häusern mit Praxen oder Kanzleien in erster und zweiter Etage und regem Publikumsverkehr, wo auf ein bloßes Klingeln hin der elektrische Türöffner betätigt wird, wird potenziellen Einbrechern das Handwerk zusätzlich erleichtert.
E. Stedefeldt per E-Mail
Gut sichtbarer Hinweis für jeden Dieb
Meine Bitte: helfen Sie mit, die Anzahl der Diebstahl-Straftaten zu verringern. Als Negativbeispiel folgendes: Vor Kurzem bekam ich von der Firma DPD Zeitfracht. Die Benachrichtigung, dass ich nicht anzutreffen sei, wurde frei und offen auf die Scheibe der Außentür an der Straße geklebt. Für jeden Dieb gut sichtbar mit Zeit, Datum und meinem Namen. Es wäre eine Kleinigkeit gewesen, bei Nachbarn im Vorderhaus zu läuten. Dort sind die Briefkästen und eine Benachrichtigungstafel.
G. Peischke, 12344 Berlin
Die privaten Paketdienste weisen ihre Zusteller an, die Benachrichtigungskarte in den Briefkasten einzuwerfen. Lediglich im Bereich des Universaldienstes der Deutschen Post AG wird diese Anweisung auch durch eine entsprechende Rechtsverordnung gestützt. Dort ist für den Briefbereich nur die persönliche Übergabe oder der Einwurf in den Briefkasten als Zustellungsform genannt. Wenn also ein Briefkasten vorhanden und zugänglich ist, dann muss die Benachrichtigungskarte auch dort eingeworfen werden.
Bei beweisbaren Zuwiderhandlungen (durch Zeugen) besteht die Möglichkeit, den Paketdienst nach erfolgloser Abmahnung auf Unterlassung zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen. Hierzu ergangene gerichtliche Entscheidungen sind allerdings nicht ersichtlich.
Übrigens: Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (§ 202 StGB) liegt nicht vor, weil es sich bei den Benachrichtigungszetteln – ähnlich wie bei Postkarten – um keine verschlossenen Schreiben handelt.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 4/2012, Seite 23, Kristina Simons:
„Strom-Tarifrechner im Internet – Preisvergleich mit Tücken“
Draufgezahlt
Ich möchte ausdrücklich vor einem Wechsel zu Flexstrom warnen. Flexstrom lockt mit preiswerten Angeboten (Arbeitspreis 0,177 Euro pro Kilowattstunde, Grundgebühr 5,70 Euro pro Monat, Bonus 70 Euro). Nach circa achteinhalb Monaten wird dann ohne jede Vorankündigung eine Vertragsverlängerung online ins Kundenportal gestellt, das man ja nicht ständig besucht und gegen die man sich nicht wehren kann. Die Preise werden drastisch erhöht: Arbeitspreis 0,26 Euro pro Kilowattstunde, Grundgebühr 12,99 Euro pro Monat. Auf meinen Einschreibebrief reagierte Flexstrom mit dem lapidaren Hinweis, man habe mir am 17. November 2011 die Vertragsverlängerung ins Kundenportal gestellt, ansonsten nur Floskeln. Ich bin von Vattenfall nach deren letzter Preiserhöhung zu Flexstrom gewechselt, weil ich die ständigen Preiserhöhungen nicht mehr mitmachen wollte. Jetzt zahle ich durch diese Abzocke drauf. Allerdings habe ich mich an die Schiedsstelle Energie gewandt, von dieser jedoch noch keinen Bescheid. Ich denke, es wird Ihre Leser interessieren, wie Flexstrom abzockt.
P. Prinz per E-Mail
MieterMagazin 11/12
30.03.2013