Seit dem 1. Januar 2011 gelten im Sozialen Wohnungsbau höhere Kostenmieten. Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten wurden den gestiegenen Verbraucherpreisen angepasst.
Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten werden alle drei Jahre mit dem bundesweiten Verbraucherpreisindex verglichen und entsprechend erhöht. Von 2007 bis 2010 stiegen die Preise um 3,732 Prozent. Um diesen Satz wurden nun auch die Verwaltungskosten erhöht, nämlich von jährlich 254,80 Euro pro Wohnung auf 264,31 Euro. Auch die Instandhaltungspauschale steigt im gleichen Maße, und zwar je nach Baualter um 0,29 Euro bis 0,48 Euro pro Quadratmeter im Jahr.
Diese Zahlen fließen nach der Zweiten Berechnungsverordnung in die Ermittlung der Kostenmiete ein. Für eine 80 Quadratmeter große Sozialwohnung, die vor 25 Jahren bezugsfertig wurde, erhöht sich die Kostenmiete beispielsweise um rund 3,25 Euro im Monat.
Die Kostenmiete ist der Höchstbetrag, der im Sozialen Wohnungsbau verlangt werden darf. In Berlin liegt sie je nach Gebäude meist zwischen 12 und 18 Euro. In der Praxis zahlen die Mieter aber eine deutlich niedrigere, politisch festgelegte Sozialmiete. Die Differenz zur Kostenmiete gleicht die öffentliche Hand aus. Nach der verweigerten Anschlussförderung haben jedoch manche Eigentümer den Sozialmietern tatsächlich die volle Kostenmiete abverlangt – ganz offensichtlich, um sie zum Auszug zu zwingen.
Jens Sethmann
MieterMagazin 1+2/11
Die Anhebung der Verwaltungs- und Instandhaltungspauschalen führte am 1. Januar zu Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau
Foto: Christian Muhrbeck
26.03.2013