Betr.: MieterMagazin 12/10, Seite 7: „Neuregelung des Winterdienstes – Eigentümer deutlicher in der Pflicht“
Stadtreinigung in die Pflicht nehmen
„Eigentümer deutlicher in der Pflicht“ wird in der Überschrift behauptet. Die Stadtreinigung sollte jedoch stärker in die Pflicht genommen werden. Das erlebe ich an meinem Arbeitsplatz. Die TU Berlin räumt vor ihrem Gebäude an der Straße des 17. Juni einwandfrei. Die Probleme beginnen jedoch an der Grundstücksgrenze, wo der Tätigkeitsbereich der BSR beginnt. Die können den Gehweg nur kehren, Split scheint irgendwie ausgegangen zu sein.
M. Roski, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 10/2010, Seite 21, Reiner Wild: „Grundsteuerreform – und die Zeche zahlt der Mieter?“
Ganz abschaffen!
Um es vorweg zu nehmen: Die Grundsteuer sollte gänzlich abgeschafft werden.
Wenn sie kommunale Aufwendungen für Straßenreinigung und -beleuchtung decken soll, dann geht das besser über Gebühren wie bei Wasser, Müllabfuhr und anderen kommunalen Dienstleistungen. Warum? Solange sich die Grundsteuer am (Verkehrs-) Wert von Grundstück und sich darauf befindlicher Immobilie orientiert, ist sie eigentlich eine Vermögenssteuer. Solche Steuern sind von ihrer Natur her Ausdruck von Neid auf diejenigen, die „mehr haben“, und werden daher meist nur von linken Parteien gefordert. Jegliche Art von Vermögenssteuer, die nicht den Ertrag (der ist auf jeden Fall zu versteuerndes Einkommen), sondern den Vermögensstock besteuert, stellt eine (eigentlich unzulässige) Doppelbesteuerung dar und kommt einer grundlosen schleichenden Enteignung gleich. Oder sie unterstellt, dass das Vermögen nicht durch ehrliche Arbeit aus korrekt versteuertem Einkommen, sondern durch Betrug erworben wurde. Beide Denkansätze zur Legitimation einer Vermögenssteuer – und damit auch einer am Immobilienwert orientierten Grundsteuer – sind unerträglich.
Noch unerträglicher ist die Tatsache, dass Grundsteuern, also vom Immobilieneigentümer zu zahlende Vermögenssteuern, als Betriebskosten auf Mieter abgewälzt werden können. Diese staatliche Schizophrenie kann man nur dadurch erklären, dass die Grundsteuern angeblich kommunale Infrastrukturdienstleistungen bezahlen sollen.
Diese Kosten stehen aber in gar keinem Zusammenhang zu Immobilienwerten, sondern lassen sich verursacherabhängig ermitteln und umlegen. Die Kosten für Gehwegbeleuchtung hängen beispielsweise ab von der Anzahl und Bauart der Straßenlaternen, die an das Grundstück grenzen. Die Kosten für Straßenreinigung und Räumdienst hängen ab von der Breite der Straße, des Gehweges, der Reinigungsfrequenz, der Anzahl und Größe der Bäume (Laubmenge), wiederum nur entlang der Strecke, mit der das Grundstück an öffentliche Wege grenzt. Die Kosten für die Pflege des Straßengrüns durch das Grünflächenamt hängen davon ab, wie viel Straßengrün vorhanden ist und wie intensiv es gepflegt wird. Und so weiter.
In allen Fällen ist weder die Größe des Grundstücks noch die Wohnflächengröße auf dem Grundstück oder die Art der Nutzung der Immobilie für eine Umlage der kommunalen Infrastrukturkosten (für einen gewissen Straßenzug oder einen Kiez) maßgeblich, sondern einzig und allein der Anteil der Grundstücksgrenze an der gesamten Straßenlänge.
Damit scheiden alle bisher diskutierten Modelle zur Reform der Grundsteuer aus.
Wenn man rein logisch und in wirtschaftlichen Zusammenhängen denkt (Umlage von Kosten nach dem Verursacherprinzip) und gerecht vorgehen will, bleibt nur, die Straßenbeleuchtung und -reinigung ebenso wie Müllabfuhr, Wasserversorgung über Gebühren zu finanzieren, nicht jedoch über Steuern.
Der sozial(istisch)e Effekt stellt sich dabei von selbst ein: „vermögende“ Einfamilienhausbewohner werden auf diese Art relativ mehr zur Kasse gebeten als „arme“ Bewohner von Mietskasernen oder elfstöckigen Plattenbauten.
S. Gerhold, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 12/10, Seite 8, Jens Sethmann: „Mietrechtsänderung der Bundesregierung – Klimaschutz soll Mieterrechte aushebeln“
Druck ausüben – aber schnell
Mit Schrecken und größter Besorgnis habe ich den oben genannten Artikel zur Kenntnis genommen. Es ist meines Erachtens nun an Ihnen, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund entsprechenden Druck auszuüben, und zwar allerschnellstens.
Mit diesen Änderungsvorschlägen wird vielen verantwortungslosen wie skrupellosen Vermietern Tür und Tor für Wuchermieten geöffnet. Diese Vorschläge sind auch typisch für unsere schwarz-gelbe Regierung, die nur ihre Klientel – Millionäre, Großkonzerne oder Großgrundstückseigentümer – befriedigt. Und der deutsche Wähler ist so dumm und merkt es noch nicht einmal.
Warum soll ich als Mieter eigentlich die Kosten für den Klimaschutz, der keiner ist, tragen? Wer Eigentum hat, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So steht es in unserem Grundgesetz.
Bernd W., per E-Mail
MieterMagazin 3/11
03.04.2013