Mit ihrer Sammelklage im Auftrag von 104 Gaskunden gegen das Berliner Versorgungsunternehmen Gasag AG steht die Verbraucherzentrale Berlin wieder am Anfang. Sie verzichtete aus prozesstaktischen Gründen auf einen Antrag in der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin Ende Januar 2011.
Das Gericht hatte Zweifel daran geäußert, dass die Verbraucherzentrale Berlin ohne Weiteres berechtigt ist, Forderungen für Gasag-Kunden geltend zu machen. In der jetzigen Form müsse sie die Klage deshalb zurückweisen, sagte die zuständige Richterin zum Prozessauftakt (Landgericht Berlin – 9 O 478/09).
„Für die Verbraucherzentrale ist die Auffassung des Gerichts nicht nachvollziehbar“, sagt Susanne van Cleve, Sprecherin der Verbraucherzentrale Berlin. Trotzdem habe deren Anwalt auf einen Antrag verzichtet.
Das dadurch ergangene Versäumnisurteil, mit dem das Landgericht die Klage abwies, gibt der Verbraucherzentrale Berlin nun die Möglichkeit, neue Argumente für die Sammelklage vorzubringen. „Für die über 100 betroffenen Gasag-Kunden heißt dies leider, dass sie ihre Hoffnungen auf eine baldige Klärung erst einmal zurückstellen müssen“, bedauert van Cleve.
Bei dem Verfahren geht es um Sonderverträge der Gasag-Tarife „Aktiv“ und „Vario“ aus den Jahren 2005 bis 2009, die nach Ansicht der klagenden Kunden ungerechtfertigte Preiserhöhungen enthielten. Die Verbraucherzentrale Berlin fordert deswegen in ihrem Namen insgesamt knapp 110000 Euro zurück.
Kristina Simon
MieterMagazin 3/11
Klage gegen Gasag abgewiesen – die Verbraucher schauen erst einmal in die Röhre
Foto: energie.gr
26.03.2013