Welche Unterlagen müssen zum Beratungstermin mitgebracht werden?
Um unnötige Wege und Zeitverluste für Mitglieder des Berliner Mietervereins zu vermeiden, weisen die Rechtsberater des BMV darauf hin, dass zum Beratungstermin immer der Mietvertrag samt Anlagen und Änderungen einschließlich des Wohnungsübergabeprotokolls mitgebracht werden sollte. Ebenso wichtig ist der gesamte bisherige Schriftverkehr zum strittigen Problem. Welche weiteren Unterlagen gebraucht werden, ist abhängig vom Beratungsthema.
Bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden die Abrechnungen der beiden Vorjahre zum Vergleich sowie die Ablesebelege benötigt. Geht es um das Thema Mieterhöhung, dann sind die Mieterhöhungen der letzten drei Jahre und die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung, gegebenenfalls auch der ausgefüllte Fragebogen zur Wohnwerteinordnung in den aktuellen Mietspiegel von Bedeutung.
Bei Fragen zur Modernisierung bringen Sie bitte die Modernisierungsankündigung mit und – wenn vorhanden – getroffene Vereinbarungen über bereits vom Mieter durchgeführte Modernisierungen und Einbauten.
Bei Mahnungen und Kündigung wegen Mietrückständen sind die Einzahlungsbelege beziehungsweise Kontoauszüge über den gesamten strittigen Zeitraum wichtig.
Bei Wohnungsmängeln und Mietminderung legen Sie bitte dem Rechtsberater Ihre schriftliche Mängelanzeige und Mitteilung zur Mietminderung an den Vermieter oder die Hausverwaltung vor. Auch Ihre Beweisangebote wie Fotos, Gutachten und Zeugenaussagen sind in diesem Zusammenhang wichtig und mitzubringen.
MieterMagazin 4/11
03.04.2013