Im Windschatten der Debatte um Bildungsgutscheine und die Erhöhung des Regelsatzes wurde auch eine Neuregelung der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Berechtigte beschlossen. Künftig können die Kommunen für Miete und Nebenkosten Pauschalen festlegen. Beim Berliner Mieterverein (BMV) hält man eine Pauschalierung für verfassungsrechtlich bedenklich.
Per Satzungsermächtigung können die Kommunen ab sofort Unterkunftspauschalen festlegen, die – so heißt es im Gesetz – „die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbilden“ sollen. Unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe bekommen Bezieher von Arbeitslosengeld II dann nur noch die Pauschale gezahlt. Voraussetzung ist, dass Wohnraum verfügbar ist und dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) appellierte an die Länder, Pauschalierungs-Satzungen zu verhindern. Es bestehe die Gefahr, dass finanziell klamme Kommunen auf dem Rücken der Schwächsten sparen.
„Mit uns wird es keine Pauschalen geben“, lässt Berlins Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) über ihre Sprecherin ausrichten. Die für Berlin geltende Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen müsse nach dem neuen Bundesgesetz überarbeitet werden. Vor Sommer 2011 werde die neue AV Wohnen voraussichtlich nicht fertig sein.
Auch die längst überfällige Anhebung der vom Jobcenter übernommenen Mietobergrenzen wird weiter auf die lange Bank geschoben. Seit 2005 blieben diese Angemessenheitsgrenzen unverändert, lediglich für Single-Haushalte gab es 2009 eine Erhöhung.
„Der Berliner Senat muss jetzt unverzüglich eine neue Regelung zur Wohnkostenübernahme in Form einer Satzung schaffen“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Die Voraussetzungen für eine Pauschalierung seien in Berlin nicht gegeben. Der Mieterverein fordert die Senatorin auf, nun endlich auf Basis der aktuellen Mietwerte die Höchstgrenzen für die Mietkostenübernahme anzupassen.
Beschlossen wurde im Hartz-IV-Kompromiss außerdem, dass die Kosten für Warmwasser künftig nicht mehr im Regelsatz enthalten sind, sondern über die Unterkunftskosten erstattet werden. Weil diese von den Kommunen getragen werden, gab es für diese im Gegenzug Entlastungen bei den Kosten für die Grundsicherung.
Birgit Leiß
MieterMagazin 4/11
Warmwasserkosten werden bei Hartz-IV-Empfängern künftig über die Unterkunftskosten abgerechnet
Foto: Christian Muhrbeck
26.03.2013