Wohl alle Mieter wünschen sich eine schnelle, unkomplizierte Mängelbeseitigung. Als wegweisend gilt in dieser Hinsicht das sogenannte „Bremer Modell“. Das Besondere: Die Schadensmeldung landet direkt beim zuständigen Handwerksbetrieb. Ein neuer Service der Wohnungsbaugesellschaft Gesobau geht aber noch einen Schritt weiter: Die Mieter können hier den Schaden auch online melden.
Möglich ist die Schadensmeldung über die Website des Wohnungsunternehmens, per Telefon oder demnächst auch über eine App. Die Nachricht durchläuft das Gesobau-System und landet direkt bei den jeweiligen, durch Pauschalverträge gebundenen Firmen. „Mit dem neuen Service sichern wir kurze Wege – unsere Kunden können rund um die Uhr und auch von unterwegs mit uns in Kontakt treten“, so Gesobau-Pressesprecherin Kirsten Huthmann.
Doch woher weiß der Handwerker, ob der Mangel vom Vermieter oder vom Mieter zu zahlen ist? Klassischer Streitpunkt sind etwa Abflussverstopfungen. Bei der Gehag, die das Bremer Modell vor einigen Jahren eingeführt hat, bekamen etliche Mieter für die Beseitigung von Abflussverstopfungen im Nachhinein eine Rechnung präsentiert. Kompliziertere Fälle landen deshalb nach wie vor auf dem Tisch des Sachbearbeiters. Falls sich vor Ort herausstellt, dass der Schaden vom Mieter zu bezahlen ist, würde das dem Kunden ausdrücklich gesagt. Im Zweifelsfall seien die Handwerker dazu angehalten, mit der Gesobau Rücksprache zu halten.
Beim Berliner Mieterverein begrüßt man den Service, allerdings sollten Mieter den Mangel gleichzeitig auch schriftlich melden. Nur so kann man die Mängelanzeige belegen und gegebenenfalls weitere rechtliche Ansprüche geltend machen.
Birgit Leiß
MieterMagazin 6/11
Das „Bremer Modell“ verkürzt den Draht zum Handwerker
Foto: Easy-PR
26.03.2013