Als sich im Jahr 1900 in Leipzig fünfundzwanzig Mietervereine zusammenschlossen, hatte auf örtlicher Ebene die organisierte Mieterschaft die ersten drei Jahrzehnte ihres Bestehens schon hinter sich. Die Anfänge waren mühevoll und die Bewegung eher schmächtig. Heute, 111 Jahre nach Gründung der Dachorganisation, die zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgte, hat die Professionalisierung der Vereinsarbeit zusammen mit Sozialstaat, Marktwirtschaft und Demokratisierung der Bewegung zu einem stattlichen Erscheinungsbild verholfen. Der Deutsche Mieterbund als Nachfolger des 1900 in Leipzig gegründeten Verbands deutscher Mietervereine ist im politischen System des vereinigten Nachkriegsdeutschlands zu einem nicht weg zu denkenden Faktor geworden. Nicht nur Größe und Erscheinungsbild, auch die Probleme haben sich aber gewandelt. Das MieterMagazin schreitet im Folgenden die Meilensteine einer beachtlichen und beachteten Entwicklung ab.
Die ersten Gehversuche der organisierten Mieterschaft im Kaiserreich begannen nach Quellenlage 1869 im sächsischen Dresden. Sie waren geprägt durch eine Honoratiorenorganisation, eine „Mischung zwischen bürgerlichem Kommunalverein, Wohnungsbaugenossenschaft und Volksbühne“, wie der Mieterbund-Chronist Karl Christian Führer anmerkt. Die in allen Satzungen verankerte „Förderung des Zusammenschlusses und der Wahrung von Mieterinteressen“ wurde stets ergänzt um die Maßgabe, „unpolitisch“ zu sein – ein Umstand, der nicht zuletzt der behördlichen Aufsicht geschuldet war und dem Bestreben Bismarcks, die „gefährlichen Umtriebe der Sozialdemokratie“ zu unterdrücken. Weit entfernt von den Emanzipationsbestrebungen der frühen Arbeiterorganisationen bestimmten in den Mietervereinen eher bürgerliche Gruppen die Musik. Im 1888 gegründeten „Verein Berliner Wohnungsmiether“ etwa gaben Kleingewerbetreibende und Kaufleute mit etwa 60 Prozent, nicht selbstständige Handwerker mit 20 Prozent und Beamte mit rund 15 Prozent der Mitglieder den Ton an und die Aktivitäten vor.
Ihnen näher und zugleich im Wettbewerb mit den Mieterorganisationen standen die fast zeitgleich entstandenen Selbsthilfeorganisationen, die auf eine verbesserte Wohnungsversorgung jenseits der gründerzeitlichen Bauspekulation abzielten: Baugenossenschaften, Bausparkassen und – auf politischer Ebene – die Bodenreformer. Dokumente der Balance zwischen Nähe und Abgrenzung zur Wohnreformbewegung waren nicht nur der 1901 gefasste Beschluss der Dachorganisation gegen ein Zusammengehen mit den Bodenreformern, sondern auch der im selben Jahr erfolgte Aufruf des Vereins „Berliner Wohnungsmiether“ zur Unterstützung der Kandidatur des Bodenreformers Adolf Damaschke in Berlin. Die bezeichnende Überschrift der Anzeige: „Unpolitische Mietherpartei in Moabit“. Politik wurde von und in den damaligen Mietervereinen, wenn überhaupt, mit großer Vorsicht betrieben. Man konzentrierte sich auf die Abwehr von mieterfeindlichen Hausordnungen, auch von sogenannten „Kahlpfändungen“, bei denen im Falle der Mietzahlungsunfähigkeit auch einmal der Goldfisch in die Vollstreckung wanderte und bewarb einheitliche Mietvereinbarungen zur Abwehr von Knebelverträgen aus den Kreisen der weitaus besser aufgestellten Gegenseite. Um 1900 hatten die Grundbesitzervereine in Berlin rund 12 000 Mitglieder. Dagegen standen 1700 Mitglieder im Verein der Berliner Wohnungsmieter.
»Mehr Eigentümer organisiert als Mieter«
Das Ende des Ersten Weltkriegs mit der Novemberrevolution 1918 und dem Aus für den Kaiser gilt als die eigentliche Blütezeit der organisierten Mieterbewegung. Rund 1300 Vereine waren dem Dachverband 1919 schon angeschlossen, der damit rund 800 000 Beitragszahler repräsentierte. Die Verankerung eines allgemeinen Wahlrechts und das Erstarken der Linksparteien führten zu einer Politisierung der Wohnungsfrage, in deren Folge auch die Mieterbewegung wuchs. Die Verankerung sozialer Schutzrechte wurde zusätzlich, wenn auch nur vorübergehend, durch eine klassenübergreifend empfundene Solidaritäts- und Fürsorgepflicht gegenüber den Kriegsheimkehrern befördert. Eine zunehmende Wohnungsnot tat das ihre, um der Mieterbewegung zum Aufschwung zu verhelfen.
Fast flächendeckend waren in den Jahren 1918 und 1919 Mieteinigungsämter eingerichtet worden und weite Bereiche des Mietverhältnisses standen nun unter öffentlicher Kontrolle. Mieterhöhungen wurden durch Verordnungen begrenzt und mit der „Bekanntmachung zum Schutze der Mieter“ von 1917 konnten Mieter Vertragskündigungen von den Mieteinigungsämtern auf Zulässigkeit überprüfen lassen. Bis zur gesetzlichen Verankerung eines generellen Kündigungsschutzes lag jedoch noch ein weiter Weg.
Nicht nur die Zahl der Mitglieder, auch deren Zusammensetzung veränderte sich in den folgenden Jahren. Der mächtige Dachverband der freien Gewerkschaften ADGB mit seinen 8,4 Millionen Mitgliedern warb öffentlich für den Beitritt und sorgte für eine Mitgliederzufuhr aus sozialen Gruppen, die den Mietervereinen vorher ferngestanden hatten. In der Folge erweiterten nun auch Arbeiter das von Beamten und Selbstständigen dominierte Erscheinungsbild der Vereine. Die Sozialstruktur der Funktionsträger und Aktiven unter dem Dach des Mieterbundes blieb hingegen weitgehend homogen. Noch 1928 beklagte ein Teilnehmer des Mietertags das Erscheinungsbild der Dachorganisation als „Beamtenbund“: Von 202 Vertretern waren 190 Beamte!
Die politischen Themen jedoch betrafen mit der Verbreiterung des Wohnens zur Miete in den Großstädten des Reichs zunehmend alle soziale Schichten. Der Versuch, die kriegsbedingten Schutzverordnungen in einen dauerhaften gesetzlichen Schutz für das ganze Deutsche Reich zu überführen, begleitete die Vereinsarbeit in der Weimarer Republik. Die angestrebten reichseinheitlichen Regelungen werteten die Dachorganisation als Verhandlungspartner der Reichsregierung auf. Der Mieterschutz wurde nicht nur politisiert, der Kampf um dieses sozialpolitische Ziel wurde nun auch zentralisiert.
»In den 20ern wird der Kampf politisch, das Ziel einheitlich«
Das Reichsmietengesetz, das die kriegsbedingten Notverordnungen in eine Vorform des uns heute bekannten gesetzlichen Mieterschutzes überführte, wurde 1922 erlassen, aber gleichzeitig befristet. Dieses Gesetz hatte, wie der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Mietervereine, Johannes Herrmann, 1925 anmerkte, „wie kaum ein anderes wirtschaftliches Gesetz die Leidenschaft der Volksgenossen wachgerufen.“ Es war ein Etappensieg hin zu Kündigungsschutz und Mietpreisbegrenzung als Dauerrecht.
Der Preis für die Politisierung und das rasche Wachstum der Mieterbewegung waren politische Konflikte und organisatorische Abspaltungen, die vor allem die Dachorganisation betrafen und sich dem kritischen Chronisten vor allem als „Machtkämpfe des Führungspersonals“ (Führer) zwischen Berlin und Dresden präsentieren. Die galoppierende Inflation um 1923 führte in den Mietervereinen und in der Dachorganisation zu massiven Finanzierungsschwierigkeiten und lieferte den Hintergrund für eine Abspaltung und die Gründung zweier Dachorganisationen. Nach diversen Querelen bestanden ab 1924 zwei Dachverbände: Der „Reichsbund Deutscher Mieter“ mit Sitz in Berlin und der „Bund Deutscher Mietervereine“ unter Dresdner Führung. Die unterschiedliche Nähe der örtlichen Mietervereine zu den Linksparteien und die Haltung zur „Sozialisierungsfrage“ lieferten die politische Begründung für diese und viele weitere Abspaltungen und Neugründungen.
Auf örtlicher wie zentraler Ebene schieden sich die Vereine in eine kommunistische, sozialdemokratische oder bürgerliche Ausrichtung. Aus heutiger Rückschau erscheinen viele der dokumentierten Auseinandersetzungen weniger als Streit um den richtigen Mieterschutz, denn als Glaubenskämpfe über eine ebenso unscharf konturierte wie abstrakte Sozialisierungsfrage. Die Mieterbewegung war ein Abbild der ideologischen Zerstrittenheit und Kompromissunfähigkeit in der Weimarer Republik. Mit der Machtübergabe an die Nationalsozialisten fand dieses Kapitel der noch jungen Demokratie ein jähes und verhängnisvolles Ende. Die Spaltung wurde aufgehoben und die politischen Leitungen der organisierten Mieterschaft wurden unter der Führung der Nationalsozialisten gleichgeschaltet.
Niemand wird das Agieren der organisierten Mieterschaft unterm Hakenkreuz als Meilenstein der Vereinsgeschichte bezeichnen. Die nachträgliche Aufarbeitung dieser Epoche durch die Nachkriegs-Mieterbundsführung grenzt jedoch an plumpe Geschichtsfälschung: „Der in den vergangenen Jahren geschaffene Zusammenhalt der Verbände und Vereine hatte jetzt seine Bewährungsprobe zu bestehen – und bestand sie, ohne von den von jeher vertretenen Grundsätzen und Zielen das Geringste preiszugeben“, so lautete die Bilanz der Mieterarbeit im Faschismus aus der Feder des Vorsitzenden des Berliner Mietervereins und späteren Bundesdirektors des Deutschen Mieterbundes (DMB), Bertold Gramse im Jahre 1953. „Prinzipientreu“ hatte man wie viele Organisationen im Nachkriegsdeutschland dort weggesehen, wo die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung vor aller Augen vorbereitet und durchgeführt wurde. Der Ausschluss von Juden aus den Vereinen war schon 1934 verfügt und der Mieterschutz für Juden 1939 vollständig beseitigt worden. Sie ermöglichte die „gesetzeskonforme“ Vertreibung der Juden aus ihren Wohnungen, die Zusammenlegung in „Judenhäusern“ und schließlich die Deportation in die Vernichtungslager.
»Zaghafter Neuanfang im Westen, verordnetes Absterben im Osten«
Nachdem aus der Reichshauptstadt jener „Schutthaufen bei Potsdam“ (Bertold Brecht) geworden war, begannen in den britischen und amerikanischen Besatzungszonen ab 1945 schnell und „routinemäßig“ (Karl Führer) die ersten Wiederaufbauversuche der Mieterbewegung. Die französischen Militärbehörden beäugten diese wie alle politischen Aufbrüche in ihren Hoheitszonen argwöhnisch – ein Zustand, der bis zur Gründung der Bundesrepublik 1949 anhielt. Östlich der Elbe, in der sowjetischen Besatzungszone, wurden die wenigen dokumentierten Aufbaubestrebungen mit Verweis auf die profaschistischen Umtriebe vor dem Krieg unterdrückt. Im Grunde aber, so Karl Führer, kann „das amtlich verordnete Absterben der Mieterbewegung in der entstehenden DDR wohl damit erklärt werden, dass die Vereine schlicht als überflüssig galten“. Der umfassende gesetzliche Kündigungsschutz und die Reform der Justiz durch die Sozialistische Einheitspartei (SED) gaben wenig Anlass für einen organisierten Mieterkampf.
Aber auch in Westdeutschland rückten eine Wohnraumbewirtschaftung und die 1945 eingerichteten Wohnungsämter zunächst die Mängelverwaltung in den kriegszerstörten Städten in den Vordergrund. Bedarf für Rechtsbeistand in der Auseinandersetzung zwischen Mietern und Eigentümern gab es wenig. Die Neugründung des Dachverbandes, die 1951 in Köln vollzogen wurde, folgte föderalen Prinzipien. Der neue „Deutsche Mieterbund“ war ein Verband der Landesverbände: Nicht Vereine, sondern Landesverbände waren die Mitglieder. Dieser lange Zeit umstrittene Verbandsaufbau verdankt sich mehreren Faktoren: dem alliierten Bemühen um einen dezentralisierten Wiederaufbau Deutschlands, der Gründung der ersten Landesverbände, die der Struktur der Besatzungszonen folgten und schließlich dem entschiedenen Nein der süddeutschen, vor allem bayerischen Vereine gegen einen Zusammenschluss auf Basis der örtlichen Mieterorganisationen.
»Mietenpolitik unter generellem Ideologieverdacht«
Nicht nur der Dachverband, auch die örtlichen Zusammenschlüsse hatten wenig politischen Einfluss. „Die Mietervereine der 1950er Jahre waren in der Regel reine ,Prozessvereine‘, die an der politischen Arbeit des Dachverbandes desinteressiert waren“, resümiert Karl Führer für die Aufbaujahre. Die weitgehende politische Enthaltsamkeit der frühen Nachkriegsbewegung in Westdeutschland geht vor allem auf den allumfassenden Ideologieverdacht zurück, der in der Adenauer-Ära allen Politisierungsversuchen entgegenstand und von den Hausbesitzervereinen weidlich ausgenutzt wurde. Es herrschte Kalter Krieg. Der Kommunismusverdacht begleitete alle „linksverdächtigen“ Bemühungen um die Etablierung einer sozialen Wohnungsmarktwirtschaft. Während die Mieterorganisationen mit Berufung auf die „Versittlichung des Eigentumsgedankens“ im neuen Grundgesetz forderten, aus dem Kündigungsschutz als Notrecht ein Dauerrecht zu machen, wehrten die Eigentümerverbände dies als Relikt kommunistischer Zwangswirtschaft ab.
Die eigentliche Wiederaufbau- und Politisierungshilfe lieferte Wohnungsbauminister Paul Lücke dem Deutschen Mieterbund 1959 mit dem Versuch, Mietpreisbindung und Wohnraumbewirtschaftung zu beseitigen und ein freies Kündigungsrecht einzuführen. Erst der organisierte Kampf gegen den „Lücke-Plan“ führte nach den Worten des Rechtsgeschichtlers Gotthold Spitz zum „Erwachen der Mieterschaft“. Der Anstieg der Mitgliederzahlen belegt dies. Der unbeabsichtigte Dornröschenkuss bewirkte eine Befristung des geplanten Gesetzes, eine stufenweise Einführung je nach regionaler Wohnungsmarktlage in den Städten und eine Reihe weiterer Zugeständnisse. Aber die Mietenpolitik hatte von nun an wieder den Rang einer großen sozialpolitischen Frage. Die sich daran anschließenden Kämpfe und zahlreiche politische Bündnisse zwischen Gewerkschaften, SPD und Mieterschaft gegen den „Weißen Kreis“ mündeten 1975 darin, dass der gesetzliche Kündigungsschutz und damit das Verbot der Änderungskündigung zum Zweck der Mieterhöhung als Dauerrecht im BGB verankert wurde – das erfolgreiche Ende eines langen Weges. Die Entwicklung der Mitgliederzahlen im DMB zeigt, wie sehr dieser politische den organisatorischen Fortschritt beflügelt hat.
»Die Kinder von Marx und Coca-Cola«
Vor dem Hintergrund dieses bundesweiten Erfolgs erlebten lokale Mieterorganisationen einen Aufschwung, die, wie in West-Berlin, der Einführung des „Weißen Kreises“ – also der Abschaffung staatlich reglementierter Mietpreise – bis in die 80er Jahre getrotzt hatten. Die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er Jahre, Kinder und Profiteure einer vorangegangenen Bildungs- und Wohlstandsrevolution in Deutschland, trugen nun eine neue Generation von Aktivisten in die Großstädte und die dortige Mieterbewegung hinein. Junge, linkspolitisierte Akademiker mit langen Bärten und langen Haaren, selbstbewusste Frauen mit bunten Kleidern, Kinder von „Marx und Coca-Cola“, wie sie ein Zeitgenosse spöttisch betitelte. Seite an Seite mit Hausbesetzern trugen sie den Protest gegen Altstadtzerstörung und seelenlose Großsiedlungen auf die Straße. In und mit dieser Protestwelle konnte eine Berliner Mieterbewegung mit neuen Köpfen beachtliche Mobilisierungserfolge gegen den Weißen Kreis und zugleich große Mitgliederzuwächse erzielen. Das im DMB anfänglich mit gemischten Gefühlen begrüßte kulturelle Element von „langhaarigen Revoluzzern“ trug nicht nur viele Mitglieder, sondern auch eine neue Politisierungswelle in die Dachorganisation. Sie wurde vorläufig besiegelt durch einen – wie sollte es anders sein – bärtigen Berliner Repräsentanten im Präsidium des DMB: den ehemaligen Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Hartmann Vetter.
Eben dieses Berlin war, als die Mauer 1989 fiel, vom Symbol des geteilten Deutschlands zum Testfall für das Zusammenwachsen zweier Lebenswelten geworden, die fast 30 Jahren lang in direkter Nachbarschaft entstanden waren. Der Berliner Verein und seine Dachorganisation begleiteten nun den schwierigen Übergang in ein gesamtdeutsches wohnungswirtschaftliches und mietrechtliches System und den Aufbau des Mieterbundes Ost, der anlässlich der 20-Jahr-Feier des gesamtdeutschen Mieterbundes im vergangenen Jahr ausführlich beschrieben und gefeiert wurde. „20 Jahre nach Mauerfall stehen sich die Ost- und West-Berliner beim Wohnen näher als in allen anderen Lebensbereichen“, so die Bilanz des DMB-Präsidenten Franz-Georg Rips. Der Sprung in den Mitgliederzahlen des Gesamtverbandes der 90er Jahre illustriert, welchen Anteil die Mieterorganisationen an diesem Teil des Zusammenwachsens der ost- und westdeutschen Lebenswelten hatten.
Armin Hentschel
MieterMagazin 6/11
Zur Themenübersicht dieses Extra zum Deutschen Mietertag 2011
Beengte Mietwohnverhältnisse ohne soziale Schutzrechte waren das Umfeld für die ersten Mieterorganisationen (hier: Meyershof in der Ackerstraße in Berlin-Wedding)
Foto: Landesbildstelle Berlin
Die beiden Weltkriege bescherten den Deutschen immer auch desaströse Verhältnisse in der Wohnungsversorgung
Foto: Landesbildstelle Berlin
In den Mieterorganisationen um 1900 gaben bürgerliche Kreise den Ton an (hier: die Dresdener Straße in Berlin um die Jahrhundertwende)
Foto: Landesbildstelle Berlin
Von der „Politik“ hielten sich die ersten Mieteraktivisten geflissentlich fern
Der Nachkriegs-Mieterbunddirektor Bertold Gramse (Mitte) verbreitete ein – nicht untypisch für die Zeit – geschöntes Bild der Mieterbewegung während der Nazi-Ära (hier: Deutscher Mietertag in Köln 1959 mit Kölns Oberbürgermeister Burauen und dem damaligen Mieterbund-Präsidenten Geisslreuther)
Foto: Walter Dick / DMB-Archiv
Die Wohnungspolitik hielt für die Wohnungsnot der Nachkriegszeit und den Aufbruch in eine „Moderne“ in Ost und West die gleiche Lösung bereit: Neubau auf der grünen Wiese (hier: der Ost-Berliner Bezirk Marzahn in den 80er Jahren)
Foto: Peter Gärtner
Die Kampfansagen und politischen Ausdrucksmittel der 68er-Generation schlugen sich zunehmend auch in der Auseinandersetzung um das Thema Wohnen wieder
Foto: MieterMagazin-Archiv
Der Berliner Mieterverein machte ab den 80er Jahren immer wieder mit spektakulären Aktionen von sich reden (hier: der ehemalige BMV-Geschäftsführer Hartmann Vetter und der damalige Mieterbund-Präsident Gerhard Jahn bei einer Unterschriften-Aktion gegen den „Weißen Kreis“)
Foto: MieterMagazin-Archiv
Der Zusammenschluss der Mieterorganisationen Ost und West im Jahr 1990 war im wiedervereinigten Berlin besonders augenfällig (hier: Pressekonferenz mit DMB-Bundesdirektor Schlich, DMB-Präsident Jahn, Mieterbund-Ost-Präsident Göring und BMV-Geschäftsführer Vetter)
Foto: Michael Hughes
25.11.2016