Betr.: MieterMagazin 4/2011, Seite 7, Bettina Karl:
„Gewobag-Sanierung in Reinickendorf – Protest zeigt Wirkung“
Unannehmlichkeiten ohne Ende
Seit gut einem Jahr kann ich als langjähriger Mieter meine Einzimmerwohnung wegen der Modernisierungsarbeiten und deren Folgen nicht mehr bewohnen. Meine Sachen wurden von den Mitarbeitern der Gewobag weder ordnungsgemäß abgedeckt noch ausgelagert, so dass diese durch den Baustaub und Schmutz völlig verdreckt und größtenteils nicht mehr brauchbar sind. Die protokollarisch festgehaltenen Mängel wurden nur schleppend und teilweise unzureichend abgearbeitet, nachdem das Wohnungsunternehmen bereits in Verzug gesetzt worden war. Zu der Frage des Schadensersatzes wurde von den Mitarbeitern der Gewobag bis heute keine Stellung bezogen, obgleich in der Zwischenzeit drei Wohnungsbegehungen stattgefunden haben. Eine Entschuldigung beziehungsweise Wiedergutmachung für die Unannehmlichkeiten und den entstandenen Schaden ist mir immer noch nicht zuteil geworden. Auch von Seiten des Mieterbeirates, der bedauerlicherweise eine Kooperation mit dem Berliner Mieterverein ablehnt, habe ich in meinem Anliegen keine erkennbare Unterstützung, sondern von dessen Sprecherin letztlich nur eindeutige Zeichen der Resignation erfahren.
D. Schwarz, 13372 Berlin
Betr.: MieterMagazin 1+2/2011, Seite 10, Jens Sethmann:
„Neue Rundfunkabgabe – Fernsehzwang für alle“
Beispielloser Eingriff
Bin ich noch frei in meiner Entscheidung? Stützt die Verfassung meine Grundrechte oder nicht? Mein Kaufmann kann mich nicht zum Kauf zwingen, er muss werben. Der wahrscheinlich einstimmig beschlossene Staatsvertrag der Ministerpräsidenten der Länder zur Einführung einer alle Haushalte betreffenden Rundfunkabgabe in Höhe von 17,98 Euro monatlich bestimmt über unser Haushaltsbudget, verlangt Geld ohne Gegenleistung. Das ist ein Eingriff in meine Entscheidungsfreiheit. Einen solchen Akt habe ich 20 Jahre nach der Wende nicht für möglich gehalten.
W. Mielke, 10318 Berlin
Betr.: MieterMagazin 5/2011, Seite 7, Rainer Bratfisch:
„Kehrordnung – Glücksbringer mit großen Taschen“
Eine Kostenerhöhung hat es nicht gegeben
Zum Ersten: Die Arbeitswerte für einmalige Anfahrten zum jeweiligen Grundstück sind mit Erlass der Gebührenordnung für Schornsteinfegerarbeiten im Land Berlin am 3. Dezember 2010 um zwei Arbeitswerte (= Minuten) erhöht worden und seit dem 17. Dezember 2010 in Kraft gesetzt. Zum Zweiten: Die Verordnung sieht nicht vor, dass die Gebühren für ausgeführte Schornsteinfegerarbeiten mit den pauschalen Arbeitswerten der Anfahrt multipliziert werden, sondern dass statt zuvor 6,2 Arbeitswerte jetzt 8,2 Arbeitswerte addiert werden. Zum Dritten: Die Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten haben sich mit Einführung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) seit dem 1. Oktober 2010 verringert, weil zum Beispiel keine Verwaltungsgebühren wie vormals mehr erhoben werden, und weil, wie Sie richtig erkannt haben, Brennwert- und alle raumluftunabhängigen Feuerstätten nur noch im Zweijahresturnus überprüft werden, weil Reduzierungen bei der Häufigkeit der Kehrungen vorgenommen wurden, weil die Immissionsschutzmessung nur noch im zwei- oder dreijährigen Turnus erfolgen und deren Gebühr von 12,1 Arbeitswerten auf 6,5 Arbeitswerte gesenkt wurde. Ebenso werden bei den Abgaswegeüberprüfungen zum Beispiel die Überprüfungen der Verbrennungsluftversorgung, der Schornsteinsohlen und die Erhebung der Gebühren für Feuerstättenschauen nicht mehr gesondert erhoben, sondern sind Bestandteil der einmaligen Überprüfungsgebühr geworden.
S. Klose, Schornsteinfeger, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 6/2011, Seite 14: „Der Wohnungsmarkt funkt SOS“
Miete verdoppelt – Wohnwert geblieben
Ich bin für einen Mietpreisstopp beziehungsweise eine moderate Mietpreiserhöhung. Dieselbe müsste aber begründet sein. Der Mietspiegel müsste drei Jahre lang gültig sein und die Erhöhung nicht mehr als 15 Prozent betragen. Eventuell müsste auch die soziale Lage der Mieter beachtet werden. Meine Grundmiete betrug 1994 319,47 DM, gegenwärtig – ohne die Erhöhung – muss ich 305,77 Euro bezahlen. Das sind fast 200 Prozent Steigerung, ohne dass eine Verbesserung der Wohnqualität eingetreten ist.
S. Zieme, 10439 Berlin
Betr.: MieterMagazin 5/2011, Seite 14, Kristina Simons:
„Vier vereint in Gier“
Guter Grund für Zögerlichkeit
Treffend führen Sie die Kampagne der Stromkonzerne von einem angeblich bevorstehenden Energiemangel ad absurdum. Dennoch gibt es einen guten Grund, warum die Stromkunden beim Wechsel des Stromanbieters zögerlich reagieren. Das liegt im ungelösten Kundendienst der Konkurrenzanbieter. Soll jetzt jeder selbst den Zähler ablesen und den Stand weitermelden? Da bleibe ich doch lieber bei meinem Grundversorger, der noch Personal dafür unterhält.
M. Roski, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 6/2011, Seite 4, Leserbrief: „Kaltduscher?“
Verfehlt
Wer meint, Denkanstöße zum Stromverbrauch mit unqualifizierten Unterstellungen wie zum Beispiel „Kaltduscher“, „Restaurantesser“, „Club- und Kneipengänger“, „Wäschewascher bei Mama“ und so weiter begegnen zu müssen, hat das Thema verfehlt.
Elke Goldmann-Wagner, 13353 Berlin
MieterMagazin 7+8/11
01.04.2013