Die Bundesregierung will das Bauplanungsrecht ändern. Der energie- und klimapolitische Teil der Gesetzesnovelle wurde im Juni von der Bundesregierung verabschiedet und soll noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Um den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken, wird das Baugesetzbuch an mehreren Punkten geändert. Klimaschutzmaßnahmen sollen künftig auch in die Quartierskonzepte für Sanierungs- und Stadtumbaugebiete einfließen. So könnten zum Beispiel eine bessere Isolierung der Bestandsgebäude, der Bau einer Nahwärmezentrale oder die Anlage einer Frischluftschneise geplant werden. Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt das, bemängelt aber, dass für diese zusätzlichen Aufgaben die Finanzierung fehlt. „Der Bund muss gleichzeitig die Mittel für die Städtebauförderung erhöhen“, fordert BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Um die Windenergie auszubauen und gleichzeitig die Landschaft „aufzuräumen“, soll das sogenannte Repowering erleichtert werden: Veraltete, oft einzeln stehende Windräder sollen durch neue, leistungsfähigere Anlagen in Windparks ersetzt werden können, ohne dass es Rechtsunsicherheiten mit der neuen Baugenehmigung gibt.
Auch der Bau von Solaranlagen wird erleichtert: Sie sollen künftig auch an oder auf Gebäuden genehmigt werden, die außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile liegen, etwa auf landwirtschaftlichen Gebäuden oder an Lärmschutzwänden. Die Städte und Gemeinden können darüber hinaus in ihren Flächennutzungsplänen spezielle Flächen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung festsetzen.
Damit das Aufbringen einer Wärmedämmung auf der Außenwand eines Hauses nicht daran scheitert, dass dadurch die Baugrenzen um einige Zentimeter überschritten werden, wird ein Paragraph eingefügt, der solche geringen Überschreitungen für zulässig erklärt.
„Mit dem Vorziehen des energie- und klimapolitischen Teils der Bauplanungsrechtsnovelle vollziehen wir die Energiewende für den Bereich des Städtebaus“, verkündet Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU). Dem zweiten Teil der Bauplanungsrechtsnovelle will sich das Bundeskabinett voraussichtlich im Oktober widmen. Schwarz-Gelb will unter anderem noch „Genehmigungsverfahren entbürokratisieren“, die Innenentwicklung der Städte stärken und städtebauliche Probleme lösen, die durch die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen und Vergnügungsstätten entstehen.
Jens Sethmann
MieterMagazin 7+8/11
Das neue Baurecht erleichtert Klimaschutzmaßnahmen
Foto: RWE
07.07.2019