Einen klügeren Einsatz von Licht strebt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit ihrem kürzlich vorgestellten Lichtkonzept an. Erstmals wurden für die Planung öffentlicher Beleuchtung verbindliche Vorgaben gemacht. Der sechsköpfige Lichtbeirat, der unter Hinzuziehung weiterer Experten die neuen Leitlinien ausgearbeitet hat, versucht einen Spagat: einerseits für Sicherheit und ein attraktives Stadtbild zu sorgen, andererseits Energie einzusparen sowie Mensch und Tier vor den schädlichen Folgen der Lichtverschmutzung zu schützen.
Vorgegeben wird beispielsweise für die Straßenbeleuchtung die Verwendung „warmweißer Lichtfarben“ im Bereich zwischen 2700 und 3200 Kelvin, da diese einen optimalen Sehkomfort bieten. In Siedlungsgebieten mit größerem Wohnanteil soll künftig auf nicht streuendes Licht mit einem geringen UV- und Blauanteil geachtet werden. In naturnahen Räumen, etwa in der Nähe von Gewässern, soll auf künstliche Beleuchtung möglichst verzichtet werden, um nachtaktive Insekten und Vögel nicht zu stören. Auch die Vielzahl von Gebäudeilluminationen soll eingedämmt werden. In Zukunft dürfen nur historisch bedeutsame Orte und Bauwerke angestrahlt werden, eine entsprechende Liste wird derzeit erarbeitet. Auf der anderen Seite ist es erstmals zulässig, öffentliche Grünanlagen mit Orientierungslicht auszustatten. Ebenfalls neu: Geh- und Radwege sollen mit 50 Prozent des Lichtniveaus der Fahrbahnen beleuchtet werden. Durch das Lichtkonzept sollen 30 bis 50 Prozent Energie eingespart werden, auch durch die Umrüstung ineffizienter Leuchten.
Um ein schöneres Stadtbild geht es auch beim gleichzeitig vorgestellten Werbekonzept. Nach dem Motto „Werbung darf auffallen, aber nicht stören“ gilt künftig ein „Verunstaltungsverbot“. An festgelegten, sensiblen Orten, etwa in der Nähe von Gedenkstätten, sind Großplakate untersagt, für die Anbringung von Reklametafeln an Fassaden gelten strenge Regeln, und Videowände mit wechselnden Bildern sind nur noch in Einkaufsstraßen erlaubt. Schlechte Nachrichten also für Bauherren, die mit Reklame ihre Sanierung finanzieren.
Birgit Leiß
MieterMagazin 7+8/11
Künftig dürfen in Berlin nur noch historisch bedeutsame Bauwerke nachts angestrahlt werden
Foto: Sabine Münch
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01.04.2013