Berlin steht im wahrsten Sinne des Wortes auf einer „Wasserblase“. In Spandau, Charlottenburg, Friedrichshain, Rudow oder auch Kaulsdorf steht das Grundwasser über normal – und drückt sich durch Fundamente und Hauswände in die Keller. Dort ist die eindringende Feuchtigkeit für Mieter ein Ärgernis. Welche Forderungen kann ein Mieter gegenüber seinem Vermieter stellen, wenn es zu Schäden im Keller kommt?
Alles im Keller rostet und schimmelt – im schlimmsten Fall steht das Wasser zentimeterhoch und läuft sofort wieder nach, sobald es abgepumpt wird. Nicht alle Mieter können aus diesem Mangel aber Rechte ableiten: Der Keller ist häufig gar nicht im Mietvertrag enthalten oder es wurde vereinbart, dass er unabhängig von der Wohnung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. In solchen Fällen hat der betroffene Mieter kaum Anspruch auf einen trockenen Ersatzkeller – wenn es den im Haus denn überhaupt gibt.
In den allerseltensten Fällen können Schadensersatzforderungen für verdorbenen Hausrat durchgesetzt werden. Einmal, weil oft Haftungsausschlussklauseln in den Mietvertrag eingebaut sind. Außerdem gilt auch im Mietrecht: Haftung nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Und drückendes Grundwasser ist nun einmal kein Verschulden des Vermieters.
Ist der Keller jedoch mitvermietet, kann eine Mietminderung vorgenommen werden. Der Eintritt von Grundwasser in einen Keller nach Abschluss des Mietvertrages beeinträchtigt die Kellerbenutzung beziehungsweise macht sie ganz unmöglich. Die Höhe der Mietminderung dürfte je nach Größe und Ausstattung des Kellers allerdings nur zwischen 5 und 10 Prozent der Miete liegen, so der Rechtsexperte Frank Maciejewski vom Berliner Mieterverein.
„Worauf der Mieter allerdings Anspruch hat“, so Maciejewski, ist, „dass der Schaden behoben wird.“ Bei den immensen Baukosten, die das meist bedeutet, ist allerdings fraglich, ob das wirklich rasch durchsetzbar ist – Grundsatzurteile zur Problematik gibt es keine.
Rosemarie Mieder
MieterMagazin 7+8/11
Das ansteigende Berliner Grundwasser lässt immer mehr Keller volllaufen
Foto: Christian Muhrbeck
08.04.2016