Das Leben in Altbauwohnungen bringt neben dem Wohnkomfort, den hohe Decken und riesige Fensterflächen bieten, auch somanchen Nachteil mit sich: Abgesehen vom Kampf mit veralteter Elektrik oder zugigen Fenstern ist die Schallisolierung zu Nachbarwohnungen häufig noch Jahrhundertwende-Standard. Da gibt es so manche Lebensgeräusche vom Nachbarn, auf die man in der Intimität der eigenen vier Wände ganz gerne verzichten würde.
Das Ehepaar Rottwisch* aus Bonn zum Beispiel fühlte sich durch das allnächtliche Gesäge des beleibten Mieters in der Wohnung unter ihnen derart gestört, dass es die Miete minderte und schließlich die Wohnung fristlos kündigte, denn Frau Rottwisch tat nächtelang kein Auge zu. Abgesehen davon: Wenn schon der eigene Mann nicht schnarcht, muss man sich dann eigentlich jede Nacht mit den Schlafgeräuschen Fremder befassen? Die Wohnung wurde ihnen vor Anmietung von Maklerin und Hausverwaltung als ruhig gelegen und modernisiert angepriesen. Die Rottwischs fühlten sich arglistig getäuscht, zumal ihnen zugetragen wurde, dass die Vormieter bereits aus demselben Störgrund ihr Schlafzimmer in einen anderen Raum der Wohnung verlegt hatten. Aus diesem Grund forderten sie auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung vom Vermieter.
Wie hätten Sie entschieden?
Das Amtsgericht Bonn empfahl dem Ehepaar Ohropax, lehnte sein Ansinnen aber ansonsten ab. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass der Schallschutz der Wohnung dem Altbaustandard entsprach und die ruhige Lage der Wohnung zutreffend war. Der Vermieter könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn tiefe Frequenzen wie Schnarchgeräusche durch Wände durchdringen.
Elke Koepping
AG Bonn vom 25.3.2010 – 6 C 598/08 –
* Name von der Redaktion geändert
MieterMagazin 7+8/11
Illustration:
Julia Gandras
01.04.2013