Immer mehr Wohnungsunternehmen vergeben das Eintreiben von Mietschulden an externe Dienstleister. Die von der Deutschen Annington beauftragte Deutsche Wohn-Inkasso GmbH verlangt dabei extrem hohe Mahngebühren.
Die Mietervereine Witten und Dortmund berichten von „horrenden Inkassogebühren“, mit denen Mieter der Deutschen Annington überzogen werden. Spitzenwert ist eine Gebühr von 127,50 Euro. Auch etliche Mitglieder des Berliner Mietervereins (BMV) haben Mahnschreiben mit Gebühren von bis zu 80 Euro erhalten. Abgeschickt wurden die Mahnungen nicht vom Vermieter, sondern von der Deutschen Wohn-Inkasso, die seit August 2011 für die Deutsche Annington tätig ist.
„Mietschulden? Wir finden eine Lösung!“, verspricht die Internetseite des Inkasso-Unternehmens. Angeboten wird eine Ratenzahlung und die Vermittlung einer Schuldnerberatung. „Wir melden uns, ehe es richtig teuer wird“, heißt es in der Selbstdarstellung.
Doch teuer wird es, sobald sich die Deutsche Wohn-Inkasso meldet. Gleich die erste Mahnung wird mit einer Gebühr von 4,50 Euro belegt. Eine üblicherweise kostenlose Zahlungserinnerung gibt es nicht. Werden die angemahnten Außenstände dann nicht zum angegebenen Zeitpunkt bezahlt, kommt die nächste Mahnung mit einer Inkassogebühr und einer Auslagenpauschale. Diese Gebühren sind abhängig von der Höhe der Rückstände und betragen mindestens 45 Euro.
Viele der angemahnten Mieter sind allerdings gar keine Mietschuldner, sondern haben berechtigterweise wegen Wohnungsmängeln die Miete gemindert oder Nachzahlungsforderungen aus falschen Nebenkostenabrechnungen abgelehnt. „Bei der Deutschen Annington weiß offensichtlich die eine Hand nicht, was die andere tut“, sagt BMV-Rechtsberaterin Yvonne Vita.
Die Deutsche Annington – mit 190.000 Wohnungen Deutschlands größter Vermieter – ist weithin bekannt für eine schleppende Mängelbeseitigung und häufige Fehler bei den Nebenkostenabrechnungen. Das Mieterforum Ruhr, dem mehrere Mietervereine aus dem Ruhrgebiet angehören, fordert von dem Wohnungsunternehmen die Einstellung der Inkasso-Aktivitäten und die Rückzahlung der eingenommenen Gebühren.
Auch andere Wohnungsgesellschaften arbeiten zunehmend mit externen Inkassobüros, die sich wenig darum kümmern, ob Forderungen berechtigt sind. Mieter sollten sich dadurch nicht verunsichern lassen und sich mit dem Mahnschreiben an den Mieterverein wenden.
Jens Sethmann
MieterMagazin 11/11
Selbst wer gar keine Mietschulden hat, wird zur Kasse gebeten (hier: Annington-Wohnanlage „Bundesschlange“)
Foto: Sabine Münch
27.03.2013