Eine Kündigung der Wohnung wird immer mit Zugang beim Vermieter rechtswirksam und kann nicht durch eine nachträgliche Willensänderung zurückgenommen werden.
Wenn der Mieter sich beispielsweise beim geplanten Umzug verkalkuliert hat, so bleibt ihm nur eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter. Weigert sich dieser, so muss die Wohnung zum Kündigungszeitpunkt geräumt werden, da sonst eine Räumungsklage drohen würde.
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MieterMagazin 11/11
Stand: 28.11.2011
27.03.2013