Viele Menschen mit Migrationshintergrund erleben bei der Wohnungssuche offene oder verdeckte Diskriminierung. Doch die wenigsten melden ihren Fall der Mieterorganisation oder der Antidiskriminierungsstelle. Eine Fachveranstaltung beschäftigte sich kürzlich mit diesem Phänomen.
„Die Diskriminierung wird von den Betroffenen als alltäglich empfunden“, meint Marlene Kölling von der „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“ (LADS), die die Tagung organisiert hatte. Deren Titel „Deutscher Name – halbe Miete?“ spielt auf die viel beachtete Untersuchung der Sozialwissenschaftlerin Emsal Kilic an. Schon ein ausländischer Name oder ein Akzent beim Sprechen genügt, um von vielen Vermietern abgelehnt zu werden, hatte sie in Testbewerbungen herausgefunden. Nirgendwo sonst falle die Wahrnehmung von Diskriminierung und die empirisch belegten Befunde im Sinne tatsächlich gemeldeter Fälle soweit auseinander wie beim Bereich Wohnen, sagte Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm (Linke).
Kontrovers diskutierten die anwesenden Vertreter aus Politik, Wohnungswirtschaft und Mieterorganisationen über das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG), besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz. Sowohl die Senatorin als auch die Vertreterin der EU-Kommission, Barbara Steffner, machten deutlich, dass das Gesetz mit seinen diversen Ausnahmeregelungen nachgebessert werden muss. So ist ein erheblicher Teil des bundesdeutschen Wohnungsbestands schlicht und einfach von einem umfassenden Diskriminierungsschutz ausgenommen, denn das Gesetz greift nicht bei Vermietern mit weniger als 50 Wohnungen. Zudem sind Ausnahmen zum „Erhalt und Aufbau stabiler Bewohnerstrukturen“ zulässig.
Auch der Berliner Mieterverein (BMV) hatte von Anfang an diese beiden Punkte, die auf Druck der Vermieterlobby in das Gesetz aufgenommen wurden, heftig kritisiert: „Unter Hinweis auf die soziale Mischung kann fast jeder ausländische Wohnungsbewerber abgelehnt werden“, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Die EU-Kommission hat die Bundesrepublik daher unlängst aufgefordert, das lückenhafte Gesetz nachzubessern.
Birgit Leiß
MieterMagazin 1+2/10
Diskriminierung am Wohnungsmarkt ist Alltag – so das Fazit einer Fachtagung
Foto: Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung
28.03.2013