2011 erscheint der nächste Mietspiegel. Bevor im Herbst 2010 die Datenerhebungen dazu beginnen, können Änderungswünsche für die Wohnlageneinstufung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beantragt werden.
Die Wohnlageneinstufung im Mietspiegel dokumentiert die Qualität des Umfeldes einer Wohnung und hat einen wesentlichen Einfluss auf den Mietpreis. Es existieren drei Stufen: einfach, mittel und gut.
Ein Gebiet im Stadtinnern beispielsweise mit überwiegend geschlossener, stark verdichteter Bebauung, sehr wenigen Grün- und Freiflächen und größtenteils ungepflegtem Straßenbild fällt meist in die einfache Wohnlage. Dagegen werden Areale der Innenstadt bei gleicher Bebauung, aber vielen Grün- und Freiflächen, gepflegtem Straßenbild sowie sehr guten Verkehrsanbindungen und Einkaufsmöglichkeiten der guten Wohnlage zugeordnet. 2008 lagen 44 Prozent des mietspiegelrelevanten Berliner Wohnungsbestandes in mittleren, 38 Prozent in einfachen und 18 Prozent in guten Wohnlagen.
Diese Einstufung kann jedoch geändert werden. Bestehen beispielsweise von Seiten der Bewohner einer Straße Änderungswünsche zur Wohnlageeinstufung, können diese jetzt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingereicht werden. Ein entsprechender Antrag sollte verdeutlichen, warum die bisherige Wohnlagezuordnung unzutreffend ist oder welche Entwicklungen eine Umstufung der bisherigen Lage erforderlich erscheinen lassen.
Die Arbeitsgruppe Mietspiegel, in der neben Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die großen Mieterorganisationen und Vermieterverbände sowie Sachverständige vertreten sind, prüft dann in einem mehrstufigen Verfahren den Vorschlag. „Für den Mietspiegel 2009 gab es rund 10.000 Adressen, die in eine andere Wohnlage eingestuft wurden“, erklärt Reiner Wild, der für den Berliner Mieterverein in der Arbeitsgruppe Mietspiegel sitzt.
Bettina Karl
MieterMagazin 3/10
Die Wohnlageneinstufung erfolgt in drei Klassen – der Zustand des Hauses ist nicht entscheidend
Foto: Christian Muhrbeck
Änderungswünsche zur Wohnlageeinstufung an die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Abt. IV A 2-8,
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
20.05.2017