In den nächsten Monaten werden die Berliner Grundbuchämter so umstrukturiert, dass die räumliche Zuordnung durchschaubarer wird.
Zunächst wurden die Grundbuchakten von Charlottenburg-Wilmersdorf aus der Zweigstelle Lichterfelde des Amtsgerichts Schöneberg ans Amtsgericht Charlottenburg verlagert. Damit ist seit Ende Februar das Amtsgericht Charlottenburg wieder das Grundbuchamt für den Gerichtsbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Ab dem 31. Mai wird am Amtsgericht Mitte wieder ein Grundbuchamt eingerichtet, das zunächst für Mitte und Tiergarten zuständig sein wird, ab September auch für die Amtsgerichtsbezirke Wedding und Pankow-Weißensee. Außerdem wird Friedrichshain unter die Zuständigkeit des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg gestellt und in Neukölln ein eigenes Grundbuchamt aufgebaut.
Durch die Neueinteilung kommen die Grundbuchämter näher zum Bürger. Im Grundbuch gibt es für jedes Grundstück ein Blatt, auf dem der Eigentümer sowie Hypotheken und andere Belastungen eingetragen sind. Mieter müssen hauptsächlich dann beim Grundbuchamt Einblick in die Akten nehmen, wenn sie nach einem Eigentümerwechsel oder bei einer Insolvenz des Vermieters im Zweifel sind, wer der rechtmäßige Eigentümer ist und an wen sie die Miete überweisen müssen.
Jens Sethmann
MieterMagazin 5/10
Die Zuständigkeiten der Grundbuchämter werden in diesem Jahr neu geregelt
Foto: Christian Muhrbeck
28.12.2017