Das im vergangenen Jahr vom Bundesbauministerium aufgelegte Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist zum 1. Mai um eine Zuschussvariante erweitert worden.
80 Millionen Euro stehen von 2009 bis 2011 zur Darlehensvergabe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung, um Baumaßnahmen vorzunehmen, die älteren Menschen das Wohnen erleichtern. Nun wurde dieses Kreditprogramm um eine Zuschussvariante ergänzt („Programm 455“). Altersgerechte Umbauten wie der Einbau von Aufzügen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern werden ab einer Investitionssumme von 6000 Euro mit einem Zuschuss von 2,5 Prozent unterstützt. Die Maximalförderung beträgt 2500 Euro pro Wohneinheit. Neben privaten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Wohneigentümergemeinschaften können auch Mieter diesen Zuschuss in Anspruch nehmen. Dabei ist auch eine Kombination mit anderen Fördermitteln zulässig, allerdings gilt: Mehr als 10 Prozent der förderfähigen Kosten dürfen die Zuschüsse nicht betragen, sonst wird gekürzt.
uh
MieterMagazin 6/10
Für den altersgerechten Wohnungsumbau gibt es jetzt auch Zuschüsse
Foto: Christian Muhrbeck
Weitere Informationen: www.kfw.de
(KfW-Förderprogramm für Privatkunden,
Wohnraum modernisieren,
Altersgerecht Umbauen 1;
Infocenter der KfW-Bankengruppe:
Tel. 01801 33 55 77
01.06.2013