Seit zwei Jahren ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Der damalige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer lobte es bei seiner Einführung als einen „Durchbruch hin zu mehr Information und Markttransparenz“. Kritiker sehen das nach zwei Jahren Praxis anders.
Das Gesetz soll es Verbrauchern ermöglichen, bei Bundes- und kommunalen Behörden leichter an Informationen über Lebensmittel und Produkte des täglichen Gebrauchs und deren Hersteller zu gelangen. So kann man zum Beispiel Auskunft darüber verlangen, ob ein bestimmter Fleischlieferant schon einmal lebensmittelrechtlich negativ aufgefallen ist, ob bei einem Duschgel gesundheitsschädliche Wirkungen festgestellt wurden oder ob ein Restaurant gegen Hygienevorschriften verstoßen hat. Es können Informationen zu Lebens- und Futtermitteln, kosmetischen Produkten und zu Bedarfsgegenständen abgefragt werden. Eingeführt wurde das VIG als Reaktion auf die zahlreichen Lebensmittelskandale der letzten Jahre. Die Verbraucher sollen nun nicht mehr nur auf die Informationen zurückgreifen können, die die Behörden veröffentlichen, sondern selbst gezielt nachfragen können. In der Regel muss die Behörde die Anfrage innerhalb eines Monats beantworten. Sofern ein Dritter, das heißt ein Unternehmen, betroffen ist und angehört wird, verlängert sich die Frist auf zwei Monate, um diesem Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Während das Verbraucherministerium nun eine insgesamt positive Bilanz des Gesetzes zieht, sieht das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ganz anders. Das VIG „hat sich im Behördenalltag faktisch als Informationsverhinderungsgesetz erwiesen“, kritisiert DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Fristen würden nicht eingehalten, Verantwortliche nicht genannt und teils abschreckende Gebühren verlangt. Die DUH fordert daher eine Überarbeitung des Gesetzes.
Die gleiche Forderung erhebt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv). Vor allem das Zurückhalten von Informationen mit Verweis auf Berufs- und Geschäftsgeheimnisse von Firmen müsse nachvollziehbar reglementiert werden. „Bei wiederholten Verstößen müssen Behörden auch Ross und Reiter benennen dürfen“, fordert VzBv-Vorstand Gerd Billen. Bei einem bundes-weiten Test des Verbandes zur Anwendung des Gesetzes im letzten Jahr gaben die Behörden nur in wenigen Fällen konkrete und alltagstaugliche Informationen.
Sina Tschacher
MieterMagazin 6/10
Vom damaligen Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) mit viel Vorschusslorbeeren bedacht:
das jetzt in der Kritik stehende Verbraucherinformationsgesetz
Foto: Deutscher Bundestag/
Thomas Koehler/photothek.net
01.06.2013