Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben erneut tiefe Einschnitte in die Rechte der Mieter gefordert. Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist den „Angriff auf das geltende Mietrecht“ zurück.
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) verlangt drastische Eingriffe ins Mietrecht. Um energetische Sanierungen zum Klimaschutz durchzuführen, bedürfe es einer „ausgewogenen Lastenverteilung auf Vermieter und Mieter“ – doch der Verband hat nur Einschnitte zu Lasten der Mieter im Programm. Sie sollen uneingeschränkt verpflichtet werden, klima- und umweltbezogene Modernisierungen zu dulden. Ein Mietminderungsrecht soll es bei diesen Maßnahmen nicht geben. Es soll auch leichter werden, nach einer Modernisierung die Miete zu erhöhen und dem Mieter zu kündigen. Das Wärme-Contracting, bei dem ein externer Dienstleister die Heizanlage betreibt, soll rechtlich einfacher durchzusetzen sein.
Auch das Gespenst der „Mietnomaden“ wird wieder einmal an die Wand gemalt, um die Rechtsposition der Mieter zu schwächen. Diese sollen nur noch dann die Miete kürzen dürfen, wenn sie vorher eine Sicherheitsleistung erbringen. Der Datenschutz für Mieter soll ausgehöhlt werden, damit Vermieter leichter Auskunft über deren Bonität einholen können. Außerdem sollen Räumungen und Vollstreckungen beschleunigt werden. Und schließlich möchten die Vermieter auch die Schönheitsreparaturen grundsätzlich auf die Mieterseite abwälzen.
DMB-Direktor Lukas Siebenkotten nennt den BSI-Vorstoß einen „wohnungswirtschaftlichen Wunschzettel“, der „gravierende Verschlechterungen zum Nachteil der Mieter“ enthalte, und fordert von der Bundesregierung, diesen Vorschlägen eine eindeutige Absage zu erteilen. „Dieser Forderungskatalog ist maßlos. Er darf nicht umgesetzt werden“, so Siebenkotten.
Viele der Forderungen stehen schon auf dem Programm der Bundesregierung. Weil aber nach den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat gefallen ist, bangt die BSI um deren Umsetzung: „Die Novellierung des Mietrechts, wie sie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vorgesehen ist, darf kein Lippenbekenntnis bleiben“, meint der BSI-Vorsitzende Walter Rasch.
Der Bundesrat muss einer Mietrechtsänderung zwar nicht zustimmen, er kann aber Einspruch gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung einlegen und dadurch die Einschaltung des Vermittlungsausschusses erzwingen.
Jens Sethmann
MieterMagazin 7+8/10
Die Immobilienwirtschaft will das Mietminderungsrecht bei Modernisierung aushebeln
Foto: Jens Sethmann
04.04.2013