Wer den Verdacht hat, dass seine Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, kann sie nachmessen lassen. Unter Umständen kann man sich Geld vom Vermieter zurückholen und die Miete wird günstiger.
Vor allem bei sehr verwinkelten Räumen, in Dachgeschossen und Maisonettewohnungen, kann es leicht zwischen Angaben im Mietvertrag und Realität zu Abweichungen bei der Wohnfläche kommen. Eine Differenz von mehr als zehn Prozent gilt als Mangel und berechtigt zur Reduzierung der Miete. Außerdem ist der Vermieter dann verpflichtet, die in der Vergangenheit zuviel gezahlte Miete zurückzuzahlen und die Nebenkostenabrechnung entsprechend anzupassen.
Bauingenieurin Petra Birkenstock ist eine von den Experten, die die Wohnungen von besorgten BMV-Mitgliedern vermessen. Je nach Größe und Gestaltung der Wohnung dauert dies eine halbe bis zwei Stunden. Petra Birkenstock misst mit einem modernen Laser-Gerät, manchmal nimmt sie aber auch noch einen Zollstock zur Hilfe. „Damit kommt man besser unter die Schränke“, erklärt sie.
Am Ende erhält der Mieter eine genaue Aufstellung mit den gemessenen Daten, die er dann seinem Vermieter vorlegen kann.
Birgit Leiß
Dipl.-Ing. Petra Birkenstock
Telefon 565 96 043, Fax: 565 96 044,
E-Mail: pbirkenstock@gmx.de;
Dipl. Ing. Arch. Marianne Heusel
Telefon 827 09 727, Fax: 827 09 728,
E-Mail: mh@sachverstaendige-heusel.de
Die Kosten betragen je nach Wohnungsgröße und Aufwand ab 95 Euro.
MieterMagazin 7+8/10
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06.05.2018