Im März 2008 hatte das Bundeskartellamt gegen diverse Gasversorger ein Gaspreismissbrauchsverfahren eingeleitet. Viele haben jetzt klein beigegeben.
Grundlage für das Verfahren des Kartellamts war der neue § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), der das Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter konkretisiert und verschärft. Die Kartellbehörde kann dadurch einfacher Preise verbieten, die weit über den Kosten für die Versorger oder den Preisen von vergleichbaren Unternehmen liegen. Die meisten der betroffenen Versorger, 29 an der Zahl, haben auf das Missbrauchsverfahren reagiert, indem sie ihren Kunden finanzielle Zugeständnisse gemacht haben – Gesamtvolumen: 127 Millionen Euro. Die Unternehmen verpflichten sich, den Verbrauchern einen finanziellen Bonus zu gewähren, Preiserhöhungen zu verschieben oder die Preise sogar zu senken. Letzteres kündigte zum Beispiel die Berliner Gasag zum Februar 2009 an. Das Kartellamt hat die Missbrauchsverfahren daraufhin weitgehend eingestellt.
Der Vorsitzende des Berliner Mietervereins, Dr. Franz-Georg Rips, begrüßte zwar dieses Vorgehen der Gasag, es spreche aber auch Bände darüber, was die bisherige Preispolitik des Versorgers angehe.
Der Berliner Mieterverein erneuerte währenddessen seine Forderung, die Privatisierung der Gasag rückgängig zu machen und das Unternehmen vollständig zu rekommunalisieren. Die Gaspreisentwicklung und die vielen Folgeprobleme hätten gezeigt, dass Privatisierung mehr Probleme schaffe als löse.
Kristina Simons
MieterMagazin 1+2/09
Nach einem Verfahren des Kartellamts hat auch die Berliner Gasag eine Preissenkung angekündigt
Foto: Christian Muhrbeck
09.06.2013