Im Dezember 2008 hat der Berliner Senat eine Neuregelung für die Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern beschlossen. Der Berliner Mieterverein (BMV) kritisiert die ausschließlich Einpersonenhaushalte betreffende Anhebung der Richtwerte als unzureichend.
Die Erhöhung der Mietrichtwerte für Single-Haushalte – das sind derzeit 59,4 Prozent der 331.000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin – ist nach Ansicht des Berliner Mietervereins unzureichend. „Wir fordern den Finanzsenator auf, die gestiegenen Wohnkosten auch größerer Haushalte als angemessen anzuerkennen“, verlangt der BMV-Vorsitzende Dr. Franz-Georg Rips. Nach Modellrechnungen des BMV stiegen auch die Mieten in größeren Wohnungen erheblich an. Durch die Miet- und Energiekostensteigerungen sind insbesondere Mieten für Altbauwohnungen, die grundsätzlich bei gleicher Raumzahl über mehr Quadratmeter verfügen als Neubauwohnungen, bereits heute nicht mehr „angemessen“ im Sinne der Vorschriften. Dies betrifft insbesondere Familien. Da sich Altbauwohnungen zum großen Teil im innerstädtischen Bereich befinden, unterstützt die Wohnkostenübernahme ohne Anpassung der Richtwerte den Trend, Familien in die Stadtrandgebiete zu verdrängen, befürchtet Rips. Das führe zu unerwünschten Effekten in der Stadtentwicklung.
Der Berliner Mieterverein hält allerdings auch den beschlossenen Anstieg der Richtwerte für Einpersonenhaushalte um 5 Prozent von 360 auf 378 Euro Bruttowarmmiete für unzureichend, weil
- die Richtwerte jetzt mehr als drei Jahre alt sind: Sie basieren auf Mieten des Berliner Mietspiegels 2005 und auf Betriebskosten aus dem Abrechnungsjahr 2003,
- die Nettokaltmieten seit 2004 um circa 9 bis 12 Prozent durchschnittlich gestiegen sind und
- die Energiepreise für Öl und Gas seit 2004 um 35 Prozent gestiegen sind.
Reiner Wild
MieterMagazin 1+2/09
„Die jetzige Regelung drängt Familien an den Stadtrand“: Dr. Franz-Georg Rips, BMV-Vorsitzender
Foto: Christian Muhrbeck
04.01.2017