Für Wohngeldbezieher gibt es eine gute Nachricht: Der Bundesrat hat einer Einmalzahlung als Ausgleich für die Energiekostensteigerung zugestimmt. Weniger gut ist dagegen die Nachricht, dass die mit der Reform 2009 vorgesehene Wohngelderhöhung nicht automatisch zum 1. Januar erfolgt.
Für Wohngeldbezieher, deren Leistungszeitraum zum 31. Dezember 2008 endete und die weiterhin Anspruch auf Wohngeld haben, wird sich die Wohngeldreform relativ schnell mit erhöhten Leistungen auswirken – vorausgesetzt, dass ein Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wurde und die Bezirke auch rasch die Wohngeldanträge abarbeiten. Reicht der Bewilligungszeitraum in das Jahr 2009 hinein, erhält der Wohngeldbezieher nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Schreiben des zuständigen Wohngeldamtes mit verschiedenen Abfragen. Erst nach dessen Beantwortung wird der Anspruch für den bereits vergangenen Bewilligungszeitraum berechnet und ausgezahlt. Dieses Verfahren ist unabhängig von einem möglichen Verlängerungsantrag.
Ein Beispiel: Wurde Wohngeld für zwölf Monate ab dem 1. Oktober 2008 bewilligt, so erhält der Wohngeldberechtigte erst nach Abfrage des Wohngeldamtes frühestens im Oktober 2009 eine Nachzahlung aufgrund erhöhter Ansprüche für den Zeitraum Januar bis September 2009. Unterstellt man, dass einige Bezirke ihre skandalös lange Bearbeitungsdauer beibehalten, dann wird ein Teil der Wohngeldbezieher erst im Jahr 2010 in den Genuss der Wohngelderhöhung kommen. Liegt das Ende des Bewilligungszeitraums nach dem 31. März 2009, kann das Wohngeldamt eine angemessene vorläufige Zahlung leisten.
Nach langem Tauziehen hat nun auch der Bundesrat einer Einmalzahlung an die Wohngeldbezieher für die gestiegenen Energiepreise zugestimmt. Die Höhe der Einmalzahlung ist nach der Haushaltsgröße gestaffelt (eine Person: 100 Euro, zwei Personen: 130 Euro, drei Personen: 155 Euro, vier Personen und mehr: 180 Euro). Die Einmalzahlung erhalten alle, denen in der Zeit von Oktober 2008 bis März 2009 mindestens für einen Monat Wohngeld bewilligt wurde oder wird.
Reiner Wild
Mehr Informationen zum Thema Wohngeld:
- BMV-Info 60: Wohngeld
- BMV-Beratungsangebot zu Wohngeld, WBS, Mietzuschüsse und ALG II
- Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
- Wohngeldbroschüre: www.stadtentwicklung.berlin.de/ wohnen/wohngeld/download/wohngeld-ratschlaege-und-hinweise.pdf
- Antragsformulare zum Wohngeld: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml
MieterMagazin 1+2/09
Es gibt mehr Geld, aber die Auszahlung lässt auf sich warten
Foto: Sabine Münch
Das Infoblatt des Deutschen Mieterbundes zum neuen Wohngeld ist in den Beratungszentren und der Hauptgeschäftstelle des Berliner Mietervereins sowie als Download unter
www.mieterbund.de kostenlos erhältlich.
13.06.2018