Aus Sicht der EU war die bisherige Energieeffizienz-Richtlinie aus dem Jahre 2002 nur bedingt erfolgreich. Deshalb soll mit einer Neufassung in den Mitgliedsstaaten die Gesamtenergieeffizienz weiter erhöht werden. Der Berliner Mieterverein begrüßt die Absichten. Zum Energieausweis wurden Forderungen der Mieterorganisation übernommen.
Der Bundesrat und die deutsche Wohnungswirtschaft lehnen erhebliche Teile der geplanten neuen EU-Richtlinie ab. Wichtige Abschnitte der Neufassung der Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie (GEEG) seien unverhältnismäßig. Außerdem, so die Länderkammer, würde mehrfach gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. Die EU maße sich an, Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz zu stellen, die ihr ebenso wenig zuständen wie eine Strategie zur Verbreitung von Niedrigenergiehäusern. BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt freut sich, dass die Länderkammer dem „überbordenden EU-Klima-Aktionismus Grenzen setzt“.
Die EU-Kommission hatte im Januar 2007 ein umfassendes Klima- und Energiepaket vorgeschlagen, das der Europäische Rat kurz danach gut geheißen hatte. Das sogenannte 20-20-20-Ziel umfasst eine 20-prozentige Verringerung des Energieverbrauchs bis 2020, eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent und die Schaffung von 20 Prozent erneuerbarer Energien. Durch die Neufassung der bisherigen Effizienzrichtlinie erhofft sich die EU eine CO2-Minderung von rund 5 Prozent bis 2020. Weitere Einsparungen des Energieverbrauchs, zum Beispiel durch öffentliche Förderungen oder nationales Ordnungsrecht, seien daher notwendig. Die EU-Kommission will kostenoptimale Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz berechnen und den Mitgliedsstaaten auferlegen. Dagegen wendet sich die Wohnungswirtschaft ebenso wie gegen die Auflage, ab dem 30. Juni 2014 generell keine Anreize, sprich: Förderungen, für Baumaßnahmen mehr zu gewähren, wenn das zu fördernde Gebäude nicht gleichzeitig den Mindestanforderungen an die Energieeffizienz entspricht.
Die EU-Richtlinie von 2002 verpflichtete die Mitgliedsstaaten, Energieausweise bei Verkauf und Vermietung von Immobilien verpflichtend zu machen. Die nationalstaatlichen Ergebnisse scheinen nicht nur aus Sicht der Internationalen Mieterorganisation IUT, sondern auch aus Sicht der EU-Kommission sehr unbefriedigend zu sein. Hier wird nachgebessert. In Artikel 11 ist vorgesehen, dass zukünftig bereits in Vermietungs- und Verkaufsankündigungen Hinweise über die im Energieausweis abgebildete Energieeffizienz gegeben werden müssen. Außerdem soll der Energieausweis zukünftig spätestens bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. An die dem Energieausweis beizufügenden Modernisierungsempfehlungen werden erhöhte Anforderungen gestellt.
Reiner Wild
MieterMagazin 5/09
Flagge zeigen – Die Brüsseler EU-Kommission erhöht die Anforderungen an nationale Energiestandards
Foto: Xavier Höpe/Wikipedia
08.06.2013