Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte Juli die Rechte der Gaskunden gestärkt: Demnach sind Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen unwirksam, die dem Gasversorger bei steigenden Bezugskosten ein Recht auf Preiserhöhungen zugestehen, nicht aber eine Pflicht zu Preissenkungen beinhalten.
Auch die Sonderverträge der Berliner Gasag enthielten bis Anfang 2007 eine Preisanpassungsklausel. Ein Sondervertragskunde hatte gegen zwei Preiserhöhungen des Versorgers von Oktober 2005 und Januar 2006 geklagt und bekam nun Recht. In der Urteilsbegründung heißt es, die Kunden würden „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt“. Ein Recht zur einseitigen Änderung des Gaspreises stehe dem Unternehmen daher nicht zu, so dass die streitigen Preiserhöhungen schon deshalb unwirksam seien. Insgesamt hatten rund 50.000 Kunden die beiden Tariferhöhungen nur unter Vorbehalt gezahlt. Sie können nun mit Rückzahlungen rechnen. Unklar ist noch, ob alle etwa 300.000 Sondervertragskunden von dem Urteil profitieren werden.
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) begrüßt das Urteil: „Am besten sind Kunden allerdings vor überhöhten Preisen geschützt, wenn sie die Möglichkeit haben, einfach und schnell zu einem neuen Gasanbieter zu wechseln“, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Der Rechtsweg sei teuer, langwierig und sein Ausgang nicht vorhersagbar.
Kristina Simons
MieterMagazin 9/09
Wieviele Gasag-Kunden von dem BHG-Urteil profitieren werden, ist noch unklar
Foto: Christian Muhrbeck
06.06.2013