Betr.: MieterMagazin 7+8/09, Seite 22, Sina Tschacher:
„Klimawandel in der Stadt: Im Sommer heiß, im Winter nass“
Folien im Prinzip nach außen
Reflexionsfolien (hier gibt es unterschiedliche Reflexionsgrade) werden auf die Außenseite der Fenster geklebt, die Kanten werden am Fensterrahmen mit Silikonkleber abgedichtet. Nur in Fällen, wo es nur mit hohem Aufwand, zum Beispiel wegen der Sicherung der Mitarbeiter, möglich wäre, die Folie außen anzubringen, erfolgt die Innenbeschichtung. Gerade die äußere Anbringung sorgt für erhebliche Abdämmung – bei mir (Dachgeschoss, Sonnenaufgang am Morgen, Sonnenuntergang am Abend) bis zu 8 Grad Celsius. Zusätzlicher Vorteil der Reflexionsfolien: im Winter erfolgt weniger Wärmeabgabe. Nachteil: Nach vier bis sechs Jahren besteht Erneuerungsbedarf. Dann muss die Folie aufwändig entfernt und die Fenster gereinigt werden.
V. Herse, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 7+8/09, Seite 28:
„Müll: Vergraben, verbrennen, vermeiden oder wieder verwerten“
Dickes Lob
Durch meinen Partner habe ich regelmäßig Gelegenheit, Ihre Zeitschrift zu lesen. Das tue ich auch sehr regelmäßig und gerne. Deshalb ein dickes Lob für die interessanten Artikel, zuletzt für den großen Beitrag rund um den Müll. Wissenswertes wird hier in allgemein verständliche Worte fernab vom allgemeinen Kommerz verpackt. Das finde ich wirklich sehr gut!
A. Weidler, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 3/09, Seite 6: „Bundesgerichtshof:
Auch ausgeschiedene Genossenschafter müssen nachzahlen“
Nicht korrekt
Sie schreiben in Ihrem Artikel: „Die Genossenschaftsmitglieder wurden daher zur Zahlung eines Nachschusses … verpflichtet“. Das ist nicht korrekt. Bisher wird der Nachschuss nur von ausscheidenden Mitgliedern, nicht jedoch von verbleibenden Mitgliedern gefordert. Nur im Fall der Insolvenz droht auch den verbleibenden Mitgliedern die Nachschusspflicht. Konsequenterweise müsste Ihre Überschrift lauten: „Nur ausgeschiedene Genossenschafter müssen nachschießen“.
R. Hach, 14163 Berlin
Der Leser hat recht.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/09, Seite 24, Birgit Leiß: „Die Hausnummer:
Vom ungeliebten Kontrollsystem zur aufgeklärten Ordnung“
Chance vertan
Selbstverständlich hat der mir seit über einem halben Jahrzehnt persönlich bekannte und mit ihm in regem fachlichen Kontakt stehende Herr Dr. Tantner, Wien, es verdient, erwähnt zu werden. Jedoch habe ich meine Arbeit über die Berliner Hausnummer auch schon im September 2008 publiziert. Sie ist schon monatelang als Pflichtexemplar in allen großen Bibliotheken des Landes Berlin vorhanden, es gab Rundfunk- und Fernsehinterviews. Auch Herr Dr. Tantner hat in seinem Adresscomptois (Internet) ausdrücklich darauf hingewiesen. Schade, dass eine Chance vertan wurde, Berlin-bezogen über dieses Thema zu berichten.
B. Wittstock, 12209 Berlin
Das Buch von B. Wittstock ist erschienen unter dem Titel „Ziffer, Zahl, Ordnung. Die Berliner Hausnummer von den Anfängen Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart im deutschen und europäischen Kontext“. 5 Bände, 2828 Seiten mit vielen Abbildungen und Fotos. Mit Vorworten von Dr. Anton Tantner, Wien und Prof. Dr. Felix Escher, Berlin
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 4/09, Seite 13, Jens Sethmann:
„Begrenzung von Mietsteigerungen: Der Senat kneift“
Was nun?
Wie ich lese, wollen der Senat und die Parteien keine mieterfreundlichen Regelungen bei der Begrenzung für Mietsteigerungen. Das verstehe ich nicht. Wieso ist diese Regelung im Senat nicht durchsetzbar? In unserer Wohnanlage wird die Miete bei jeder Neuvermietung um über 20 Prozent erhöht, je nach Laune der Hausverwaltung. Was können Mieter, Mieterverein oder Politik dagegen tun? Auch wenn ich berufstätig bin, bekomme ich keine 20-prozentige Gehaltserhöhung. Die Mieter werden von der Hausverwaltung abgezockt, der Putz fällt ab, die Heizung funktioniert nicht richtig. Was der Hausverwaltung gemeldet wird, wird abgewimmelt und heruntergespielt. Wohnwertverbesserungen, die von Mietern bezahlt wurden, werden als wohnraumverbessernde Maßnahmen bei der Neuvermietung von der Hausverwaltung angegeben – das kann doch nicht sein, das ist doch Schummelei! Was passiert denn jetzt? Wie wäre es mit einer Petition an den Bundestag?
H. Viergutz, per E-Mail
MieterMagazin 10/09
06.06.2013