Für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, müssen nach der Energieeinsparverordnung seit dem 1. Juli 2008 bei Neuvermietung oder Verkauf Energieausweise vorliegen. Für später errichtete Wohngebäude gilt diese Regelung seit dem 1. Januar 2009. Seit 1. Juli 2009 brauchen auch alle Nichtwohngebäude diesen Nachweis. In der Praxis ist der Energieausweis allerdings noch immer weitgehend unbekannt.
Eine bundesweite, repräsentative Vergleichsstudie zum Bekanntheitsgrad des Energieausweises im Auftrag von „ImmobilienScout 24“ ergab, dass 44 Prozent der Deutschen in einer Immobilie ohne Energieausweis wohnen. Viele Mieter wissen gar nicht, ob ihr Gebäude über einen Energieausweis verfügt – obwohl 88 Prozent der Befragten angaben, dass der energetische Zustand des Gebäudes, in dem sie wohnen, wichtig für sie sei. Eine ähnliche Umfrage der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des Deutschen Mieterbundes vom Juli 2009 hatte immerhin ergeben, dass vier von fünf Mietern bei ihrer nächsten Wohnungssuche nach dem Energieausweis fragen wollen. „Mieter spielen bei der Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden die entscheidende Rolle“, betont Thomas Kwapich, Bereichsleiter bei der dena. Die Vermieter sind verpflichtet, dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages den Energieausweis vorzulegen. Aber laut Umfrage wissen das nur 30 Prozent der Mieter.
Legt ein Vermieter den geforderten Energieausweis nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig vor, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Energieeinspargesetz mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Bis 2011 müssen noch Energieausweise für etwa 5,8 Millionen Gebäude ausgestellt werden, danach jedes Jahr weitere 500.000 bis 750.000 – der Umwelt zuliebe, aber auch im Interesse der Mieter.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 10/09
Seit diesem Jahr für alle Gebäude Pflicht: der Energieausweis
Foto: dena
06.06.2013