Betrifft: MieterMagazin 11/07, Seite 22, Birgit Leiß:
„Offene Türen für den Missbrauch“
Probe aufs Exempel
Gestern bin ich, wie in Ihrem Beitrag empfohlen, zum Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in der Friedrichsstraße gegangen, um Auskunft darüber zu bekommen, ob sich unbekannterweise noch jemand unter meiner Adresse angemeldet hat. Zuerst bin ich von einer Sachbearbeiterin sofort abgewiesen worden: … nur wenn ich ihr den Vor- und Zunamen eines eventuell Betroffenen nennen könne (den ich ja von ihr wissen wollte). Als ich daraufhin mit dem Abteilungsleiter gesprochen habe, blockte auch er ganz entschieden ab: … nur wenn ich Namen nennen würde. Außerdem könne man auch deshalb keine Auskunft geben, da ja unter einer Hausnummer mehrere Personen wohnen würden. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, ob und wo da jemand eine Scheinadresse hat. Fazit: Man kann (oder will) mir keine Auskunft darüber geben, ob sich in meiner Wohnung eventuell noch jemand angemeldet hat.Vielleicht sollten Sie mal die Probe aufs Exempel machen, um beim LABO zu erfahren, ob unter Ihrer Adresse noch ein „Schufa“-Sünder, Terrorist, Pole, Ölscheich oder sogar die Polizei für ein Zeugenschutzprogramm gemeldet ist. Viel Erfolg.
D. Hasse, 14197 Berlin
Wir werden der Sache auf den Grund gehen und über den Ausgang der Recherche in einer der nächsten Ausgaben des MieterMagazin berichten.
Die Redaktion
Betrifft: MieterMagazin 12/07, Seite 24, Kristina Simons:
„Vertrauen ist gut, Kontrolle wäre besser“
Selbstverpflichtung ist wertlos
Ich hätte gern gewusst, wer für die veränderte Gesetzgebung verantwortlich ist: der Bund oder die Stadt Berlin? Welches Resort ist zuständig? Ich möchte nämlich hinschreiben und meinen Unwillen zum Ausdruck bringen. Gerade hat Umweltminister Gabriel gesagt, dass alle bisherigen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nichts gebracht haben. Und hier vertraut man wieder auf eben diese Selbstverpflichtung.
E. Howe, per E-Mail
Es gibt zwei mögliche Adressaten für ein Schreiben:
1. Zusätzliche Anforderungen an die Energieeinspar-Verordnung (EnEV): verantwortlich die Bundesminister für Wirtschaft (Glos, CSU) und Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Tiefensee, SPD). Bei der im Jahre 2008 anstehenden Novelle der Energieeinspar-Verordnung müssen Vollzugsinstrumente und Kontrollmöglichkeiten mit verabschiedet werden.
2. Für die Ausführungsvorschriften zur Energieeinspar-Verordnung sind die Länder zuständig. Kontrollmöglichkeiten zur EnEV können auch in den Ausführungsvorschriften abgesichert werden. So hat der Berliner Senat festgelegt, dass die Schornsteinfeger bestimmte Prüfungen vorzunehmen haben. Insoweit wäre die Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Junge-Reyer (SPD), anzusprechen. Deren Verwaltung hat die Federführung bei der EnEV. Die Adresse der Senatsverwaltung lautet: Württembergische Straße 6, 10707 Berlin.
Die Redaktion
Betrifft: MieterMagazin 12/07, Seite 4,
Leserbrief von D. Degray: „Vom Qualm getrübt“
Versammlung unterm Fenster
Ich wohne in der zweiten Etage eines Wohnhauses in einer Straße mit mehreren Kneipen und Restaurants. Nachdem nun das „Nichtraucherschutzgesetz“ am 1. Januar in Kraft getreten ist, darf nun dort nicht mehr geraucht werden und die rauchenden Kunden dieser Kneipen und Restaurants versammeln sich nun unter meinem Fenster, fröhnen ihrem Laster unter Hinterlassung extremer Rauchschwaden und setzen ihre geselligen Gespräche lauthals auf der Straße fort. Zu meiner großen Verärgerung haben mehrere Wirte auch noch Aschenbecher vor ihre Tür gestellt. Kann der Senat diesem Treiben nicht ein Ende setzen, indem er das Rauchen vor den Kneipentüren einfach auch noch verbietet? Beispielsweise hat die üble Unsitte des Radfahrens auf dem Bürgersteig nach dem Verbot durch den Senat ja nun auch endlich aufgehört …
Gesine W., 10965 Berlin
MieterMagazin 1+2/08
12.07.2013