Betr.: MieterMagazin 3/08, Seite 21, Michaela Maria Mueller:
„Der Felgenkiller muss nicht sein“
Vielleicht hilft es
Sehr gute Beiträge wieder in Ihrem Heft, zum Beispiel der über Fahrradabstellanlagen. Wir werden diesen Artikel an die Hausverwaltung schicken. Vielleicht hilft es. Ich habe Ihren Artikel auch in meinem Blog erwähnt.
Joh. Hampel, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 1+2/08, Seite 4,
Leserbrief von D. Hasse: „Probe aufs Exempel“
Faule Ausreden
D. Hasse schreibt: „Außerdem könne man auch deshalb keine Auskunft geben, da ja unter einer Hausnummer mehrere Personen wohnen würden.“ Zumindest bis 2001 musste laut Berliner Einwohnermeldeordnung die genaue Lage der Wohnung im Haus angegeben werden, weil eben mehrere Personen gleichen Namens wohnhaft sein können. In meinem Zehngeschosser gibt es zweimal Schmidt und einmal Schmitt. Es reichte nicht einmal, nur zum Beispiel „Wohnung 6.4“ zu nennen, sondern es musste ergänzt werden „6. Etage rechts“ bei vier Wohnungen pro Etage. Ich war im Jahr 2000 von Wohnung 7.3 in 7.2 umgezogen und war ein Jahr später bei Erledigung irgendeiner Sache im Einwohnermeldeamt zum Glück nur freundlich verwarnt worden, weil ich den Umzug von „Mitte rechts“ nach „Mitte links“ nicht unverzüglich mitgeteilt hatte. Falls diese Regelung noch gilt und von den Ämtern strikt eingehalten wird, wären solche Ausreden völlig gegenstandslos.
A. Kempt, 10369 Berlin
Betr.: MieterMagazin 1+2/08, Seite 27, Lars Klaaßen:
„Schimmel: Ursachen analysieren – angemessen reagieren“
Essig ungeeignet
Eine Verwendung von Essig oder Essigessenz zur nur oberflächlichen Abtötung von Schimmelpilzen ist meistens nicht sinnvoll. Die Anwendung zum Beispiel auf Putzmörtel führt dazu, dass in dem vorher alkalischen Milieu mit Essig jetzt ein neutrales bis saures Milieu geschaffen wird, in dem Schimmelpilze noch bessere Wachstumsbedingungen vorfinden. Die im Essig enthaltenen organischen Nährstoffe können das Pilzwachstum noch zusätzlich fördern. Eine Abtötung der Pilze reicht zudem nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und toxische Wirkungen ausgehen können. Das mit Schimmelpilzen besiedelte Material sollte entfernt werden. Allergikern, vorgeschädigten Personen mit chronischen Erkrankungen der Atemwege oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem ist von einer Sanierung in Eigenregie laut Umweltbundesamt abzuraten, da ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann. Auch sei in diesem Zusammenhang auf geeignete Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen wie Handschuhe, Schutzbrille, Atemmaske hingewiesen.
B. Metzner-Klein, Sachverständige für Schimmelpilze, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 3/08, Seite 26, Birgit Leiß:
„Wohnflächenberechnung: Je eher, desto besser“
Danke für den Tipp
Ihr Artikel war Anlass für mich, einmal meine Dachetage auszumessen. Ich stellte eine Abweichung zur im Mietvertrag angegebenen Quadratmeterfläche um mehr als zehn Prozent fest. Mein damit konfrontierter Vermieter war darüber natürlich wenig erfreut, bot mir aber, nachdem er den obigen Artikel im MieterMagazin gelesen hatte und ich auf den Gutachterservice des Berliner Mietervereins hingewiesen hatte, eine Reduzierung der Miete um die reduzierte Quadratmeterzahl und eine Neuberechnung der Wohnnebenkosten an. Herzlichen Dank für diesen geldwerten Tipp.
Herwig M., per E-Mail
MieterMagazin 4/08
12.07.2013