Ende April hat der Deutsche Bundestag nun doch eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) verbucht dies als Erfolg seiner konsequenten Interessenvertretung. Doch nun will der Bundesrat die Wohngeldempfänger im Regen stehen lassen. Das „Schwarzer-Peter-Spiel“ zwischen Bund und Ländern ist unerträglich, erklärte Mieterbundpräsident Dr. Franz-Georg Rips.
Rund 520 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr entstehen durch die Reform des Wohngeldes. Bund und Länder teilen sich die Kosten.
Die Aufstockung des Wohngeldes wird dazu führen, dass ab 2009 die Wohngeldzahlung pro Wohngeldempfänger von durchschnittlich 90 auf 142 Euro im Monat steigen wird. „Ein wirksamer Beitrag gegen die Wohnarmut“, kommentierte Rips die Erhöhung des staatlichen Zuschusses.
Mit mehreren Komponenten will die Bundesregierung zu einer Erhöhung der Wohngeldleistungen beitragen. Wie bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf vom Sommer 2007 vorgesehen, wird es zukünftig keine Differenzierung nach Baualtersklassen mehr geben. Vielmehr wird das Niveau der Neubauten ab Baujahr 1992 zukünftig für alle Gebäude – unabhängig vom tatsächlichen Baualter – maßgeblich sein. Davon profitieren allerdings nur Wohngeldempfänger in Wohngebäuden vor 1992. In den Genuss der Erhöhung der Tabellenwerte um acht Prozent kommen jedoch alle Wohngeldempfänger. Hiermit soll ein Ausgleich geschaffen werden für die Preissteigerungen bei der Nettokaltmiete, den kalten Betriebskosten und bei Strom seit der letzten Wohngeldanpassung im Jahre 2001.
Auch die bisherigen Miethöchstbeträge sollen angepasst werden: Sie werden um zehn Prozent steigen, was einerseits dazu führt, dass die Entlastung durch den Zuschuss deutlich verbessert wird und weiterhin der Kreis der Wohngeldberechtigten sich erhöht.
Erstmals wird im regulären Wohngeld eine Heizkostenkomponente von 50 Cent pro Quadratmeter eingeführt. Bereits im Jahre 2001 gab es einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, nachdem es zuvor zu einem erheblichen Preisanstieg bei Öl und Gas gekommen war. Doch die damalige Hilfe blieb einmalig. Es brauchte sieben Jahre und den erheblichen Druck des Deutschen Mieterbundes, damit bei Wohngeldempfängern nun die Heizkosten berücksichtigt werden. Anders als beim ALG II sollen für das Wohngeld jedoch mit 50 Cent nur ein Teil der Heizkosten berücksichtigungsfähig werden. Im Schnitt kann zum Beispiel in Berlin von etwa 70 bis 80 Cent Heizkosten pro Quadratmeter monatlich ausgegangen werden. Die Heizkostenkomponente ist daher zu niedrig angesetzt. „Völlig unverständlich ist, dass jetzt die Bundesländer den Vermittlungsausschuss angerufen haben mit dem Ziel, die Heizkosteneinbeziehung wieder zu streichen“, erklärte DMB-Präsident Rips.
Etwa 800.000 Menschen werden voraussichtlich durch die Wohngeldreform 2008 bessergestellt, davon nach Angaben des Bundesbauministers 300000 Rentner. Damit sei die Wohngelderhöhung auch eine Maßnahme zum „Aufbau Ost“, erklärte Minister Tiefensee, da die Anzahl der Rentner, die Wohngeld erhalten, im Osten des Landes doppelt so hoch ist wie im Westen.
Reiner Wild
Mehr Informationen zum Thema Wohngeld:
- BMV-Info 60: Wohngeld
- BMV-Beratungsangebot zu Wohngeld, WBS, Mietzuschüsse und ALG II
- Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
- Wohngeldbroschüre: www.stadtentwicklung.berlin.de/ wohnen/wohngeld/download/wohngeld-ratschlaege-und-hinweise.pdf
- Antragsformulare zum Wohngeld: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml
MieterMagazin 6/08
Die Kosten fürs Heizen will das Wohngeld künftig berücksichtigen
Foto: Rolf Schulten
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung des Wohngeldrechts (Drucksache 16/6543 des Deutschen Bundestages) findet sich im Internet unter
http://dip21.bundestag.de/
dip21/btd/16/065/1606543.pdf
13.06.2018