Der Mensch strebte schon immer nach oben. Doch richtig hoch kommt er erst seit etwas mehr als 150 Jahren. Der Personenaufzug hat nicht nur die Architektur verändert – Hochhäuser wurden durch ihn überhaupt erst möglich. Er hat auch soziale Ordnungen umgekrempelt: Die oberen Stockwerke waren früher wegen des leidigen Treppensteigens unbeliebt. Dort wohnten die Menschen, die sich eine Wohnung mit einem bequemen Zugang weiter unten nicht leisten konnten. Mit dem Aufstieg des Fahrstuhls strebten dann die Begüterten nach oben. Im 20. Jahrhundert wurde das Penthouse zum Symbol für Wohlstand. In den meisten Berliner Mietshäusern blieb das Treppenhaus allerdings der einzige Weg nach oben. Das ist bis heute so.
Innerhalb von 72 Stunden fahren statistisch gesehen alle sechs Milliarden Menschen der Erde einmal mit dem Aufzug. Wer nicht gerade unter Klaustrophobie leidet, ist meist dankbar, wenn er damit um das Treppensteigen herumkommt. Barrierefreies Wohnen ist ohne Aufzug in der Regel gar nicht mehr denkbar. „Unsere Gesellschaft altert immer mehr, Aufzüge werden deshalb immer selbstverständlicher“, weiß Ulrike Rau vom Ausschuss Barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung bei der Architektenkammer Berlin. Anforderungen an einen barrierefreien Aufzug wurden erst in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts formuliert – zum Beispiel festgelegte Türbreiten und Kabinengrößen. Doch für den Wohnungsbau ist das nicht verpflichtend. Generell sei seit den 80er Jahren ein Wandel zur Integration behinderter oder alter Menschen zu erkennen, so Rau. „Doch Altbauten aus der Gründerzeit müssen nicht zwingend nachgerüstet werden, schon gar nicht barrierefrei. Allerdings wird im Zuge einer hochwertigen Modernisierung in der Regel auch gleich ein Aufzug nachträglich angebaut“, weiß Rau. Schließlich erhöhe das die Vermietbarkeit deutlich, und dann trage sich eine umfassende und hochwertige Sanierung auch finanziell. Grundsätzlich sei ein nachträglicher Fahrstuhlanbau auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich, sofern der Denkmalwert nicht beeinträchtigt wird, bestätigt Bernhard Kohlenbach vom Landesdenkmalamt Berlin.
Die meisten alten Gebäude in Berlin sind allerdings nach wie vor nicht mit einem Lift ausgestattet. Insgesamt gibt es heute in Berlin rund 46.000 Aufzüge und nur ein kleiner Teil da-von befindet sich in Wohngebäuden.
Die Entwicklung lief in Berlin anders als in New York, wo der Amerikaner Elisha Graves Otis in den 1850er Jahren den Aufstieg des Aufzugs einläutete. Das löste in der nordamerikanischen Metropole ab Ende des 19. Jahrhunderts einen Bauboom aus. Denn nun war die Voraussetzung für den Bau von Hochhäusern und Wolkenkratzern geschaffen, die fortan im New Yorker Stadtteil Manhattan, aber auch in Chicago und Boston aus dem Boden schossen.
Beförderungssysteme für Lasten, zum Teil aber auch für Personen, existierten schon lange Zeit vor Otis: Ägypter, Griechen und Römer experimentierten auf diesem Gebiet. Ebenso der Jenaer Mathematikprofessor Erhard Weigel: Er erfand um 1670 einen „Fahrsessel“. Der französische König Ludwig XV. ließ sich im Jahre 1743 einen von Hand betriebenen „Fliegenden Stuhl“ an der Außenseite seines Palastes anbringen und hatte dadurch diskreten Zugang zu den Räumlichkeiten seiner Mätressen. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelten gleich mehrere Erfinder Aufzüge zur Personenbeförderung, die mittels Luft- oder Wasserdruck betrieben wurden.
Der Beginn der Massentauglichkeit
Was war also so besonders an der Technik von Otis, welcher gemeinhin als der Erfinder des modernen Fahrstuhls bezeichnet wird? Ganz einfach: Er baute eine Sicherheitsbremse ein und machte damit den Aufzug massentauglich. Im Jahre 1853 erprobte Otis erstmals seinen Aufzug: Er war an allen vier Seiten mit einer gezackten Führungsschiene versehen, die den Fahrstuhl beim Riss des Seils sofort stoppte. Auf der internationalen Industrieausstellung im New Yorker Chrystal Palace führte Otis 1854 seine Fangvorrichtung erstmals einer größeren Menge vor: Er stellte sich auf eine 15 Meter hohe Aufzugsplattform und ließ dann zum Entsetzen der Zuschauer das Tragseil durchschneiden. Otis schien in die Tiefe zu rasen, doch schon nach wenigen Zentimetern wurde der Sturz abgefangen. Den verblüfften Menschen um ihn herum rief er zu: „All safe, Gentlemen, all safe.“ Alles sicher also. Die Entwicklung der Sicherheitstechnik revolutionierte das Aufzugswesen. Nicht die Erfindung, sondern die technische Weiterentwicklung des Fahrstuhls war also Otis‘ Verdienst und läutete die Entstehung eines ganz neuen Wirtschaftszweigs ein: Aufzugsfirmen entstanden gleich reihenweise. Die 1853 gegründete Firma Otis Elevator Corporation verkaufte 1879 bereits mehr als 2000 Aufzüge im Jahr.
Der erste reine Personenaufzug der Welt wurde 1857 im fünfstöckigen Gebäude des New Yorker Porzellan- und Glashändlers Haughwout & Company installiert. Bis dahin waren die Gebäude mangels sicherer Aufzugssysteme maximal drei oder vier Stockwerke hoch gewesen. Ab Ende der 1870er Jahre löste der sehr sichere Hydraulikantrieb den Dampfantrieb weitgehend ab. Noch ungefährlicher und sehr viel schneller waren elektrische Aufzüge. Den ersten entwickelte übrigens der Deutsche Werner von Siemens im Jahr 1880. Als schließlich zur selben Zeit der Stahlskelettbau erfunden wurde, wurden die Gebäude immer höher. Wolkenkratzer prägen seitdem die Skyline Manhattans, ohne Aufzüge wären sie undenkbar.
Berlin blieb lange bodenständig
In Deutschland entstanden vielgeschossige Mietshäuser etwa seit den 1840er Jahren. Zwischen 1862 und 1876 verdoppelte sich die Einwohnerzahl Berlins auf eine Million. Schwierige Lebensbedingungen und die Begünstigung von Epidemien in den dicht besiedelten Wohngebieten waren die Folge. Es gab in Berlin zu dieser Zeit keine gesetzliche Beschränkung der Gebäudehöhe, so dass hier bereits in den 1870er Jahren Häuser mit sechs Stockwerken – jedoch ohne Aufzug – entstanden.
Statt wie in New York der wachsenden Bevölkerungszahl mit dem Bau von Hochhäusern zu begegnen, wurden in Berlin im Jahre 1887 Stockwerksbegrenzungen in die Bauordnungen aufgenommen. Vier Etagen, also fünf Geschosse, durften es fortan maximal sein. Ein Fahrstuhl war bei diesen Höhen nicht notwendig, er spielte in jener Zeit in Deutschland kaum eine Rolle. Hintergrund dieser Maßnahme zur Stockwerksbegrenzung waren Untersuchungen über mögliche Auswirkungen dichter Menschenansammlungen und eng beieinander gelegener Wohnungen auf „Hygiene, Gesundheit und sittliches Verhalten“, wie Andreas Bernard in seinem Buch „Die Geschichte des Fahrstuhls“ ausführt. Eine Hygienebewegung aus Ärzten, Politikern, Architekten und Nationalökonomen entstand in dieser Zeit. Zahlen des „Städtischen Statistischen Bureaus“ hatten bereits 1875 gezeigt, dass die Sterblichkeit bei Mietern von Kellerwohnungen und vor allem von Wohnungen vom vierten Stock an aufwärts am höchsten war. Genau dort wohnten all jene, deren Geld knapp bemessen war. Die Verteilung der Bewohnerschaft in Mietshäusern spiegelte die soziale Ordnung jener Zeit wider, die noch bis ins 20. Jahrhundert so bestehen bleiben sollte: Im ersten Stock befand sich die angesehene und teure „Beletage„, während nach unten Richtung Keller und nach oben die Wohnungen immer unbeliebter und entsprechend billiger wurden. Die Mietpreisstatistiken der Zeit belegen das. Weniger das mühsame Treppensteigen wurde als Ursache von Krankheit und Tod gesehen, sondern vielmehr, dass insbesondere Kinder und Alte deswegen zu selten ins Freie gelangten.
Der Aufzug stellte die soziale Ordnung auf den Kopf
Mit der Entwicklung der Hydrauliktechnik wurden zwar bereits in den 1870er Jahren erste Personenaufzüge in Berlin installiert, jedoch vornehmlich in Hotels und Geschäftshäusern. Bei Wohngebäuden änderte sich das in Deutschland erst mit der Entwicklung elektrischer Aufzüge. Zwischen 1880 und 1910 wurden in Berlin allerdings nur 1579 der insgesamt 554619 bestehenden Wohnungen an eine Aufzugsanlage angeschlossen, wie Siegfried Ascher in seiner 1918 erschienenen statistischen Untersuchung „Die Wohnungsmiethen in Berlin von 1890 bis 1910“ schreibt. Die Steuerung elektrischer Fahrstühle mittels Druckknopf löste Seil, Hebel und Kurbel ab und ermöglichte einem jeden die Benutzung des Fahrstuhls. In Deutschland wurden erstmals 1903 Aufzüge mit dieser neuen Art der Steuerung installiert. Die Druckknopftechnik wurde in den 1920er Jahren schließlich zur Pflicht und machte damit den Liftboy überflüssig. „Noch um 1900 wird selbst in gut ausgestatteten Wohngebäuden kaum ein Fahrstuhl installiert, weil die anfallenden Personalkosten übermäßig hoch wären“, so Bernard. Durch die Druckknopfsteuerung kann man sich den Fahrstuhlführer sparen und in der Folge werden vermehrt Aufzüge eingebaut. In den luxuriösen Mietshäusern im Westen Berlins, die kurz vor dem Ersten Weltkrieg errichtet wurden, gehörte der Aufzug kurzzeitig sogar zur Grundausstattung. Zusätzlich zum Fahrstuhl für die Herrschaften wurde hier häufig sogar ein Dienstbotenfahrstuhl an der Hintertreppe eingebaut. Mit der gleichen Erreichbarkeit aller Wohnungen in einem Haus wurde die Dachgeschosswohnung aufgewertet. Am Ende dieses Prozesses stand das Penthouse, das wie die Chefetage zum Symbol des sozialen Aufstiegs wurde. „Das Penthouse ist die Beletage des 20. Jahrhunderts“, schreibt Bernard.
Als in den 1920er Jahren Bauhaus-Architekten in Berlin Siedlungen wie die Gartenstadt Falkenberg, die Hufeisensiedlung in Britz oder die Siemensstadt bauten, wurden darin keine Lifte eingebaut. „Es handelte sich um maximal fünfgeschossige Häuser, für die kein Aufzug nötig war“, erzählt Christian Wolsdorff vom „Bauhaus Archiv Berlin“. „Generell wurde schon aus Kostengründen möglichst auf Aufzüge verzichtet“, so Wolsdorff.
Eine gesetzliche Notwendigkeit von Fahrstühlen in vielgeschossigen Gebäuden wurde 1954 formuliert. Seitdem muss in jedem neu errichteten Gebäude mit mehr als fünf Geschossen ein Aufzug vorhanden sein.
Der Grundstein für das erste Berliner Wohnhochhaus wurde 1951 im Ostteil der Stadt gelegt: Das Hochhaus an der Weberwiese in Friedrichshain wurde mit neun Geschossen und einem Aufzug gebaut. Es ist zugleich das erste Hochhaus, das im offiziellen Architekturkonzept des „sozialistischen Realismus“ errichtet wurde. Kurz darauf begann der Bau der Stalinallee mit ihren „Arbeiterpalästen“. Als West-Berliner Gegenmodell entstand 1957 im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (Interbau) das Hansaviertel. Neben ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern befanden sich darunter auch Mehrfamilienhäuser mit vier Etagen, die ohne Aufzug gebaut wurden. In den Gebäuden mit sieben bis zehn Etagen beziehungsweise bei den einzelstehenden Hochhäusern mit 16 und 17 Stockwerken waren Fahrstühle hingegen unerlässlich.
Ab sechs Etagen ist der Aufzug Pflicht
In den 60er und 70er Jahren entstanden Satellitenstädte im Westen Berlins – wie Märkisches Viertel, Gropiusstadt oder Falkenhagener Feld – und Plattenbausiedlungen im Osten – wie Marzahn, Hohenschönhausen oder Hellersdorf. In Ost-Berlin wurde in Gebäuden mit sechs Geschossen aus Kostengründen allerdings gerne auf Aufzüge verzichtet. Es handelte sich dann einfach offiziell um Gebäude mit Erdgeschoss und fünf Geschossen. Vorzeigeobjekte sollten diese Großsiedlungen am Stadtrand sein. Doch schon in den 80er Jahren gerieten sie aufgrund zunehmender sozialer Probleme in die Kritik. Mittlerweile hat sich hier einiges getan: Vor einigen Jahren ließ zum Beispiel die Hellersdorfer Wohnungsbaugesellschaft Wogehe in einigen Quartieren nachträglich an den Außenfassaden Lifte anbauen. Teilweise wurden auch Stockwerke zurückgebaut, etwa bei den Ahrensfelder Terrassen. Altbauten mit Treppen sind heute dennoch für viele Menschen attraktiver als Hochhäuser mit Aufzug. Und nicht alle sind begeistert, wenn der Vermieter nachträglich einen Fahrstuhl an seinem Gründerzeitbau errichten lassen will. Das ist zwar gut für alte und gehbehinderte Menschen, doch solch eine Modernisierung hat ihren Preis.
Kristina Simons
Ein Fahrstuhl steigert den Wohnwert. Neben einer höheren Miete können die Bewohner auch für die Kosten seines Betriebes herangezogen werden. Dazu gehören insbesondere der Betriebsstrom, die Bedienung, Überwachung, Pflege und regelmäßige Wartung. Das gilt auch für Erdgeschossmieter, die keinen Nutzen vom Fahrstuhl haben, also beispielsweise auch nicht über einen Keller oder einen Dachboden verfügen. Der Bundesgerichtshof hat dies im vergangenen Jahr noch einmal bestätigt (Urteil vom 20. September 2006, Aktenzeichen VIII ZR 103/06). Allerdings muss die Umlage im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Unerheblich ist, ob sich der Aufzug eine halbe Treppe über oder unter der Wohnung befindet.
Problematisch sind Vollwartungsverträge, da sie auch nicht-umlagefähige Kosten, zum Beispiel für Reparaturen, umfassen. Dieser Anteil muss dann aus den Gesamtkosten herausgerechnet werden.
Wenn Eigentümer nachträglich einen Lift einbauen lassen, müssen sie das drei Monate vor Baubeginn schriftlich ankündigen. Mieter müssen diese Modernisierungsmaßnahme dulden, es sei denn, sie stellt eine Härte dar. Die aufgewendeten Kosten können mit elf Prozent auf die Miete umgelegt werden. Grundsätzlich geklärt ist derzeit nicht, ob das auch dann gilt, wenn sich der Wohnwert für Mieter durch den Aufzug in keiner Weise verbessert.
Der Aufzug muss ständig betriebsbereit sein. Mieter können die Miete mindern, wenn durch den Ausfall des Fahrstuhls der vertragsmäßige Gebrauch nicht unerheblich beeinträchtigt wird.
ks
„Aufzüge sind das sicherste Verkehrsmittel der Welt“, sagt Robert Rath, Sprecher des Berliner Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Er muss es wissen, denn seine Behörde ist letztlich für die Überwachung der Aufzüge zuständig. Rath: „Abstürze kommen nur in Filmen oder Romanen vor.“ Dagegen bleibe ein Aufzug schon mal stecken. „Das ist aber völlig ungefährlich und wird meist innerhalb von 20 Minuten behoben.“ Wichtig sei, dass die Eingeschlossenen nicht versuchen, sich selbst zu befreien. „Das kann dann tatsächlich gefährlich werden.“ Was also tun? „Den Notrufknopf drücken und Ruhe bewahren.“ Aufzüge, die vor dem 1. Januar 2003 in Betrieb gegangen sind und nur ein Notrufsignal aussenden, müssen sukzessive mit einer Gegensprechanlage ausgerüstet werden, die zu einer Notrufzentrale führt. Alle späteren Modelle verfügen über diese Technik.
Für die Wartung ist der Betreiber zuständig, bei Mietshäusern also der Vermieter oder die Hausverwaltung. Er muss einen Wartungsvertrag abschließen und tut dies in den meisten Fällen mit der Herstellerfirma. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung führen TÜV, Dekra oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle alle zwei Jahre eine angekündigte Hauptprüfung durch. Irgendwann innerhalb dieser zwei Jahre findet zusätzlich eine nicht angekündigte Zwischenprüfung statt. Das LAGetSi erhält ein Prüfprotokoll. Werden Mängel nicht beseitigt, kann das LAGetSi ein Bußgeld verhängen und notfalls den Aufzug sogar stilllegen. „Der berechtigte Druck, den Mieter bei andauernden Mängeln auf ihren Vermieter ausüben, reicht aber meist schon für eine schnelle Behebung.“
ks
Laut Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sind in Deutschland rund 630.000 Aufzüge installiert. Es gibt zahlreiche mittelständische Aufzugsunternehmen, doch sie machen insgesamt nur 40 Prozent des Marktes aus. Die übrigen 60 Prozent teilen sich die vier großen Firmen Schindler, Thyssen-Krupp, Otis und Kone. Genau gegen diese vier wurden im Februar dieses Jahres von der Europäischen Kommission Geldbußen in Höhe von insgesamt 992 Millionen Euro verhängt. Den Unternehmen werden Kartellbildung und Preisabsprachen bei Aufzugseinbauten und Wartung vorgeworfen. Fachanwälte rechnen nun mit einer Klagewelle und Schadenersatzansprüchen der Eigentümer von Gebäuden mit Aufzügen der betroffenen Firmen.
Laut aktuellem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB) machen die Aufzugskosten durchschnittlich 18 bis 20 Cent pro Quadratmeter aus. Die oft über Jahre laufenden Wartungsverträge müssten deshalb nun neu verhandelt werden, meint DMB-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: „Ziel muss es sein, die überhöhten Wartungskosten für die Betriebskostenposition Aufzug deutlich zu senken. Zu einem derartigen Versuch ist der Vermieter auch verpflichtet. Nach dem Gesetz muss er bei der Betriebskostenabrechnung den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten.“
ks
MieterMagazin 6/08
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Zum Weiterlesen: Andreas Bernard: „Die Geschichte des Fahrstuhls. Über einen beweglichen Ort der Moderne“, Fischer Taschenbuch Verlag 2006
14.06.2017